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Die Bundespolizei hat am Sonntagabend bei Grenzkontrollen auf der Inntalautobahn (A93) einen nigerianischen Staatsangehörigen in einem in Italien zugelassenen Reisebus festgenommen. Der zwischenzeitlich offenbar untergetauchte Mann wurde von der Kemptener Justiz aus verschiedenen Gründen seit mehreren Jahren gesucht. Er muss für insgesamt knapp 19 Monate ins Gefängnis.
In der Kontrollstelle auf Höhe Kiefersfelden konnte sich der Nigerianer mit seinem Reisepass und einer italienischen Aufenthaltserlaubnis ordnungsgemäß ausweisen. Bei der Überprüfung seiner Personalien fanden die Bundespolizisten jedoch heraus, dass er wegen der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige vom Amtsgericht Kempten zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden war. Hiervon sind laut Haftbefehl sowohl der Festnahmetag Ende 2017 als auch seine 2018 angetretene Untersuchungshaft von 98 Tagen Dauer abzuziehen. Zu den verbleibenden fast 15 Monaten Freiheitsentzug kommen allerdings weitere vier Monate hinzu. Zu dieser Strafe war der Mann 2018 vom Amtsgericht in Kaufbeuren wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden.
Mit seiner Festnahme zeigte sich der 30-Jährige nicht einverstanden und verhielt sich den Bundespolizisten gegenüber unkooperativ. Er musste mehrfach aufgefordert werden, seine Reise zu beenden und den Beamten zu folgen. Sein Reisegepäck, das im Bus eingelagert war, wollte er weder herausnehmen noch näher bezeichnen. Deshalb mussten zunächst alle anderen Fahrgäste ihre Koffer und Taschen an sich nehmen, sodass nur noch das Gepäck des verhafteten Mannes übrigblieb. Mit der dieser Prozedur entsprechenden Verzögerung konnte der Bus in Richtung München weiterfahren.
Der Nigerianer wurde zunächst zur Bundespolizeiinspektion nach Rosenheim und von dort am Montagmorgen in die Justizvollzugsanstalt Bernau gebracht. Wenn er seine insgesamt rund 19-monatige Haftstrafe verbüßt haben wird, kommt absehbar auch noch ein Eingriff in seine Geldmittel in Betracht. Das Amtsgericht Kempten hatte angeordnet, dass ihm der Vermögensvorteil in Höhe von 500 Euro, den er durch das Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz erlangt hatte, zu entziehen sei.
Written by: Redaktion