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Bei mehreren Verkehrskontrollen am Mittwoch stießen Polizeibeamte der Polizeiinspektion Kempten auf zwei Fahrzeuge, die durch technische Änderungen die Zulassungsbestimmungen überschritten.
Bei einem der Fahrzeuge wurde die Fahrer- und Beifahrerscheibe mittels schwarzer Folie foliert, was in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig ist. Diese Art der Veränderung beeinträchtigt die Sichtverhältnisse und stellt eine Gefahr für die Verkehrssicherheit dar. Der Fahrzeughalter wird nun mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen müssen.
Ein weiteres Fahrzeug wies eine unzulässige Änderung am Fahrwerk auf. Der Fahrzeughalter konnte nicht nachweisen, dass das verbaute Fahrwerk in Verbindung mit der geänderten Rad-/Reifenkombination den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Aufgrund dieser nicht genehmigten Modifikationen erlosch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Auch der Halter dieses Fahrzeugs wird mit einer Geldbuße belegt.
Die Polizei weist darauf hin, dass technische Änderungen an Fahrzeugen nur mit entsprechender Genehmigung und nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts vorgenommen werden dürfen. Unzulässige Umbauten können nicht nur Bußgelder, sondern auch schwerwiegendere Konsequenzen wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich ziehen.
Geschrieben von: Bernd Krause
Geldbuße Kempten Polizei Tuning