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Panorama

Tatort Afghanistan: Deutscher Soldat wegen Vergewaltigung angeklagt

today20. Oktober 2022 13

Hintergrund
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Kommende Woche steht ein 32-jähriger Bundeswehrsoldat vor dem Landgericht Kempten. Ihm wird vorgeworfen, im Auslandseinsatz eine Bundeswehrsoldatin unter Androhung von Waffengewalt vergewaltigt zu haben.

Die deutsche Strafgesetzordnung schreibt laut §11a "Gerichtsstand bei Auslandstaten von Soldaten in besonderer Auslandsverwendung" folgendes vor: "Wird eine Straftat außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes von Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in besonderer Auslandsverwendung (§ 62 Absatz 1 des Soldatengesetzes) begangen, so ist der Gerichtsstand bei dem für die Stadt Kempten zuständigen Gericht begründet." Deshalb steht ab kommenden Dienstag ein Bundeswehrsoldat vor dem Kemptener Landgericht, der im Auslandseinsatz in Afghanistan eine Bundeswehrsoldatin unter Androhung von Waffengewalt vergewaltigt haben soll.

Der 32-jährige Soldat befand sich, ebenso wie die Soldatin, im November 2020 im Rahmen einer besonderen Auslandsverwendung als Teil des Deutschen Einsatzkontingentes in Afghanistan im Camp Marmal in Mazar-e Sharif. Nach einer Faschingsparty sollen laut Anklageschrift der Angeklagte, das spätere Opfer sowie vier weitere Soldaten in einem Aufenthaltsraum gemeinsam weitergefeiert haben. Gegen 1 Uhr nachts waren die vier anderen Soldaten bereits zu Bett gegangen, die Soldatin wollte noch aufräumen. 

Der Angeklagte soll sich laut Anklageschrift zu diesem Zeitpunkt der Frau in eindeutig sexueller Absicht angenähert haben. Diese habe versucht, ihn wegzuschieben und äußerte laut Anklageschrift eindeutig, dass sie dies nicht wollte. Der Angeklagte soll jedoch nicht von seiner Absicht abgelassen haben und die Frau unter Androhung von Waffengewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. 

Dem 32-Jährigen wird daher Vergewaltigung mit Waffen in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vorgeworfen. Für die Verhandlung sind fünf Verhandlungstage vorgesehen. Das Strafgesetzbuch sieht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren vor.

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Geschrieben von: Redaktion

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