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Die Staatsanwaltschaft Kempten hat Anklage gegen zwei Angeschuldigte, bei denen es sich um türkische Staatsangehörige im Alter von 50 und 46 Jahren handelt, wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern in insgesamt sechs Fällen zum Landgericht Kempten erhoben.
Die Anklage geht dabei von folgendem Tatverdacht aus: Die beiden Angeschuldigten schlossen sich spätestens Ende 2018 mit weiteren, insbesondere in der Türkei und Italien ansässigen, Tätern zusammen, um fortgesetzt Schleusungen von unerlaubt einreisenden Ausländern von der Türkei in den Schengenraum, zumeist nach Italien und in der Mehrzahl der Fälle auch weiter bis nach Deutschland, durchzuführen.
Die Angeschuldigten und die übrigen Bandenmitglieder handelten hierbei in der Absicht, sich durch vierstellige Schleuserlöhne pro geschleuste Person eine Einnahmequelle von erheblichem Umfang zu verschaffen.
Eine der insgesamt sechs Schleusungsfahrten führte im Juli 2019 über den Grenzübergang Lindau, eine weitere im August 2020 über den Grenztunnel Füssen. Insgesamt wurden rund 15 Personen geschleust.
Die Schleusungen verliefen regelmäßig unter Einschaltung weiterer Mittelsmänner über die sogenannte Balkanroute. Von Italien wurden die Geschleusten insbesondere von den beiden Angeschuldigten abgeholt und überwiegend nach Deutschland verbracht.
Nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 97 Absatz 2 AufenthG) macht sich wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern strafbar, wer als Mitglied einer Bande, die sich zum fortgesetzten Einschleusen von Ausländern in das Bundesgebiet und andere Schengen-Staaten zusammengeschlossen hat, gewerbsmäßig Ausländern bei der unerlaubten Einreise Hilfe leistet. Das Gesetz sieht dabei für jeden einzelnen Fall eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor.
Der Anklageerhebung gingen umfangreiche Ermittlungen voraus (weitere Informationen hier), bei denen die Staatsanwaltschaft Kempten eng mit der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Stuttgart zusammenarbeitete. Die beiden Angeschuldigten befinden sich seit Anfang des Jahres in Untersuchungshaft. Das Landgericht Kempten hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu entscheiden.
Geschrieben von: Redaktion