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Staatsanwaltschaft Kempten erhebt Anklage

today12. Januar 2024

Hintergrund
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Die Staatsanwaltschaft Kempten erhebt schwere Vorwürfe gegen mehrere Angeschuldigte wegen umweltschädlicher Baggerarbeiten am Rappenalpbach im Allgäu.

Entgegen einer Absprache mit dem Landratsamt Oberallgäu hätten die Beschuldigten die Bachsohle erheblich vertieft und das ausgehobene Material in beiden Bereichen des Bachbettes sowie im Uferbereich aufgeschüttet. Nach Sachverständigenmeinung sei die Breite des ursprünglichen Bachbettes des Rappenalpbaches durch diese Maßnahmen im Durchschnitt um die Hälfte eingeengt worden. Zudem sei die fließgewässertypische Eigendynamik des Gewässers unterbunden worden, da die kiesigen Flächen zwischen den Uferböschungen stark reduziert wurden, wodurch Überflutungen verhindert wurden. Die Schaffung eines kanalartigen begradigten Bachlaufs begrenze nun die Bildung eines Hauptstroms und hindere die Ausbildung von Verzweigungen und Inselsituationen.

Die durchgeführten Arbeiten hätten die für das Naturschutzgebiet charakteristischen Eigenschaften des Gebirgsbachs im betroffenen Bereich vollständig eliminiert. Die Zugehörigkeit der Fläche zum FFH-Gebiet als geschützter Lebensraum sei aufgehoben worden. Zudem habe der Gebirgsbach in seinem hydromorphologischen und ökologischen Zustand nachhaltig gelitten.

Für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Rappenalpbachs sei der vollständige Rückbau der Seitendämme und Uferaufschüttungen erforderlich, verbunden mit einer Verbreiterung und Anhebung des Bachbettes auf das ursprüngliche Niveau. Der Prozess werde nicht nur erhebliche finanzielle Mittel erfordern, sondern es werde auch mehrere Jahre dauern, bis das wiederhergestellte Bachbett und Ufergebiet vollständig von der für die Region charakteristischen Flora und Fauna besiedelt werden.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben, und das Landgericht Kempten wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum Erlass einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung für die Angeschuldigten gilt.

 

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Geschrieben von: Redaktion

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