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Panorama

Landgericht Kempten: langjährige Haftstrafen für Schleuser

today3. Dezember 2021 18

Hintergrund
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Neun Schleuser auf der Anklagebank, eine erdrückende Beweislage und eine Verständigung über das Strafmaß mit vollumfänglichen Geständnissen führten bei der lange andauernden Verhandlung vor dem Kemptener Landgericht nun zu mehrjährigen Haftstrafen. Bereits im Januar 2021 waren die Angeklagten in dem durch die Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Kempten zur Bekämpfung der internationalen Schleuserkriminalität in enger Zusammenarbeit mit der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung München geführten Ermittlungsverfahren nach umfangreichen verdeckten Maßnahmen in einem Großeinsatz festgenommen worden.

Nach aufwändigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kempten in Zusammenarbeit mit der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung München, waren im Januar 2021 in einer bundesweiten Aktion mehrere Haftbefehle vollstreckt worden. Die Schleuserbande hatte seit mindestens April 2019 Schleusungen über die sogenannte „Balkanroute“ organisierte und durchgeführt. Zu Beginn wurde den damals 19 Beschuldigten, bei denen es sich um syrische, libanesische und lybische Staatsangehörige im Alter zwischen 21 und 44 Jahren handelt, mindestens 23 Fälle des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern vorgeworfen. Gegen Bezahlung hoher Geldbeträge sollen dabei mutmaßlich 140 Personen überwiegend syrischer Herkunft mittels Kleintransportern und PKW geschleust worden sein. Dabei gingen die Täter überaus planvoll und sehr professionell vor: Tatorte wurden umfangreich aufgeklärt, es kam zum Einsatz von sogenannten „Scouts“, also vorausfahrenden Fahrzeugen zur Meldung von Polizeikontrollen und den eigentlichen Grenzübertritten oftmals zu Fuß in geschütztem Gelände. Der Bandenchef koordinierte die Schleuser dabei regelmäßig minutiös via Smartphone, jedoch aus sicherer Entfernung.

Der Bandenchef war bereits im Dezember 2020 in Österreich auf frischer Tat bei der Durchführung einer Schleusungsfahrt festgenommen und im Februar 2021 aufgrund eines erwirkten Europäischen Haftbefehls zur Strafverfolgung in Deutschland ausgeliefert worden. Nach Abschluss der Ermittlungen und Anklageerhebung im Juli 2021 kamen ab dem 12. Oktober die von der Staatsanwaltschaft Kempten angeklagten 20 Fälle zur Verhandlung. Die Anklage ging von rund 100 Personen aus, welche geschleust wurden. Zudem wurde davon ausgegangen, dass die Angeschuldigten Taterträge von mehr 60.000 Euro erhalten haben. 

Gegen den Bandenchef wurde im September 2020 eine zweite Anklage erhoben, nachdem die internationalen Ermittlungen koordiniert und von den ungarischen Behörden weitere aufgedeckte Schleusungsfälle übernommen worden sind.

Die Verhandlung

Die Szenerie, welche sich den Beteiligten und Zuschauern bei dem Prozess bot, war beeindruckend: Nachdem keiner der herkömmlichen Gerichtssäle für die Dimension dieses Verfahrens ausreichend Platz bot, hat das Landgericht Kempten kurzerhand den großen Fürstensaal in der Kemptener Residenz umfunktioniert. Die neun Angeklagten nahmen mit ihren jeweils bis zu drei Verteidigern in mehreren Reihen Platz, ihnen gegenüber die Staatsanwaltschaft, am Kopf des Saals erhöht das Gericht. Allein dieser Anblick vermittelte eindrücklich das Ausmaß der durch die Schleuserbande begangenen Straftaten.

Die gesamte Verhandlung wurde für die zumeist arabisch sprechenden Schleuser simultan durch drei Dolmetscher aus eigens eingerichteten, schallisolierten Dolmetscherkabinen übersetzt. Aufgrund der erdrückenden Beweislage gaben die Rechtsanwälte der Angeklagten schon zu Verhandlungsbeginn zu verstehen, dass ihre Mandanten grundsätzlich zu vollumfänglichen Geständnissen bereit wären.

Nach mehreren Verständigungsgesprächen kam es zu einer Verfahrensabsprache, bei welcher sich das Gericht mit den Verfahrensbeteiligten über das zu erwartende Strafmaß für den Fall eines Geständnisses einigte. Bereits am vierten Prozesstag verkündete der Vorsitzende das Urteil der Strafkammer. Der von Zeugen als "Patron" beschriebene Kopf der Bande muss für 7 Jahre 3 Monate hinter Gitter. Für zwei weitere Täter aus der bestehenden „Kernbande“ lautete das Strafmaß 2 Jahre 9 Monate bzw. 4 Jahre Freiheitsstrafe. Aufgrund der vom Gericht berücksichtigten positiven Auswirkung des Geständnisses auf das Strafmaß und der bereits bestehenden Untersuchungshaft von zehn Monaten erhielten vier Angeklagte, die jeweils nur in wenigen Fällen beteiligt waren, Freiheitsstrafen von 1 Jahr 3 Monaten bis zu 1 Jahr 9 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Geschrieben von: Redaktion

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