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Polizei

Klimaaktivisten blockieren erneut B12 in Kempten

today6. September 2022 14

Hintergrund
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Erneut haben sich Klimaaktivisten auf der Stephanstraße in Kempten, der Fortführung der B12, auf der Straße festgeklebt. Rund eineinhalb Stunden kam es deshalb zu Stauungen, der Verkehr wurde großräumig umgeleitet.

 

Am Dienstag gegen kurz nach 8 Uhr ging die Mitteilung bei der Polizei ein, dass sich sechs Personen auf der Fahrbahn der B12 bzw. Stephanstraße in Kempten mit den Händen am Teer festgeklebt haben. Die daraufhin eintreffenden Einsatzkräfte bestätigten stellten fest, dass sich auf Höhe der Abzweigung zur Bleicherstraße in Fahrtrichtung Innenstadt sechs Menschen an einer Sitzblockade beteiligten, bei welcher sich vier Personen mit den Handflächen auf die Fahrbahn klebten.

Es kam es bereits zu Stauungen in Richtung B12, bis auf die A7. Der Verkehr wurde daraufhin großräumig umgeleitet, auch die Autobahnabfahrt Kempten war zeitweise gesperrt.

Polizeibeamte lösten die Aktivisten von der Fahrbahn, dies dauerte rund eine Stunde. Nach einer weiteren halben Stunde Reinigungsarbeiten konnte der Verkehr wieder frei gegeben werden.

„Natürlich schauen wir darauf, dass das Ganze nach Möglichkeit verletzungsfrei abläuft. Die Polizei hat sich inzwischen darauf eingestellt und hat Möglichkeiten, die Personen so gut es geht ohne Verletzte von der Fahrbahn zu lösen, das hat heute auch gut geklappt“, so Polizeisprecher Holger Stabik im Gespräch mit AllgäuHIT.

Die Allgäuer Polizei rechnet auch in Zukunft mit solchen Aktionen, so Stabik weiter. Aber die Polizei ist inzwischen recht gut darauf eingestellt. „Das Verkehrschaos ist von den Demonstranten natürlich gewollt, hält sich aber zeitlich in Grenzen“, so der Polizeisprecher.

Zwar sind die Teilnehmer durch das Versammlungsrecht geschützt, „aber der Schutz durch das Versammlungsrecht heißt nicht, dass sie keine Straftaten begehen dürfen“, so Stabik. Alle sechs Personen, drei Männer und drei Frauen im Alter zwischen 20 und 62 Jahren, müssen sich nun strafrechtlich wegen des Vorwurfs der Nötigung verantworten. 

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Geschrieben von: Redaktion

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