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Eine 63-jährige Kemptenerin hatte in einem Kleinanzeigenportal im Internet inseriert. Auf ihr Angebot hin meldete sich ein unbekannter Täter aus dem Ausland und bat um Versand der Ware an seinen Neffen. Da es sich bei dem Kauf um ein Geschenk handle, sollte die Frau noch Gutscheinkarten erwerben und dem Paket beilegen.
Den Mehrpreis wollte der „Käufer“ überweisen. Da der Frau die Vorgehensweise komisch vorkam, versandte sie nichts und blieb so schadlos.
Diese Masche ist der Polizei Kempten bekannt. Betrüger melden sich unter dem Vorwand, sich selber im Ausland zu befinden und dass ein Geschenk für Verwandte in Deutschland gekauft werde. Als zusätzliches Geschenk sollen noch Gutscheinkarten diverser namhafter Onlinehändler gekauft und beigelegt werden. In der Regel lassen sich die Täter jedoch die Codes als Beweis, dass der Gutschein gekauft wurde per Foto übermitteln. Eine Zahlung erfolgt natürlich nicht.
Die Polizei rät: Nutzen sie die Kleinanzeigenportale zum direkten Verkauf von Person zu Person. Versenden sie nicht. Werden sie spätestens dann misstrauisch, wenn sie als Verkäufer für den Verkauf etwas zahlen sollen.
Written by: Redaktion