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Rathaus

Kempten über Inzidenz 100: Neue Regelungen ab Sonntag

today26. März 2021

Hintergrund
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Die Stadt Kempten (Allgäu) hat an drei aufeinander folgenden Tagen, vom 24. – 26.03.2021, den Inzidenzwert von 100 überschritten. Daher gelten ab Sonntag, 28.03.2021 neue Regelungen: Die sog. „Notbremse“ greift nun auch in Kempten. Dazu Oberbürgermeister Thomas Kiechle: „Wir müssen auf die Entwicklungen der vergangenen Tage reagieren und hoffen darauf, dass die verschärften Regelungen bald ihre Wirkung zeigen und dadurch das Infektionsgeschehen gebremst wird.“

Im Detail bedeutet dies folgendes:

  • Erweiterung der Kontaktbeschränkungen
    Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich ein
    er weiteren Person gestattet. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.
     
  • Nächtliche Ausgangssperre
    Von 22 bis 5 Uhr gilt wieder eine Ausgangssperre und das Haus darf nur aus wirklich triftigem Grund verlassen werden.
     
  • Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Märkte
    Die Öffnung für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr ist untersagt.Ausgenommen sind (bei Einhaltung der jew. Voraussetzungen): der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel. Der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, ist untersagt.

    Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click & Collect“) ist zulässig unter Einhaltung der Voraussetzungen (Mindestabstand, FFP2-Maskenpflicht für Kunden, Schutz- und Hygienekonzept).
     

  • Kulturstätten
    Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten sind geschlossen.
     
  • Außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschulen
    Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform untersagt. Angebote der beruflichen Aus- Fort- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung und vgl. Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote sind in Präsenzform untersagt.
     
  • Sport
    Nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung –  also mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person – ist erlaubt.  Mannschaftssport ist untersagt. Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten sind nur unter freiem Himmel und nur für kontaktfreien Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen zulässig.
     
  • Maskenpflicht
    Weiterhin gilt in den von der Stadt Kempten (Allgäu) ausgewiesenen Zonen die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot.
     
  • KiTas
    KiTas sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung werden von der Staatsregierung erlassen.
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Geschrieben von: Redaktion

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