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Die 5. Strafkammer des Landgerichts Kempten hat am 10. November 2025 die Berufung eines Angeklagten verworfen, der zuvor vom Schöffengericht Lindau (Bodensee) wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte zu 2 Jahren und 5 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war.

Der Mann hatte in 17 Fällen kinderpornographisches Videomaterial erworben und weitergegeben. Die Aufnahmen zeigten Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren bei schweren sexuellen Handlungen mit Erwachsenen; in einem Fall war sogar ein Säugling betroffen. Trotz körperlicher Einschränkungen infolge eines Verkehrsunfalls stellte ein Gutachten seine uneingeschränkte Schuldfähigkeit fest.
Mit der Berufung wollte der Angeklagte die Strafe auf maximal zwei Jahre reduzieren und eine Bewährung erreichen. Die Vorsitzende der Berufungskammer machte jedoch deutlich, dass die Taten gravierende und langfristige Folgen für die Opfer haben, da die Darstellungen weiterhin im Internet kursieren. Angesichts dieser Einschätzung nahm der Angeklagte die Berufung zurück. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Hintergrund: Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können nach dem Strafgesetzbuch zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Rechtskraft übernimmt die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung und Überwachung der Strafe.
Geschrieben von: Bernd Krause
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