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Am Samstag beginnt die Allgäuer Festwoche in Kempten. Da in den vergangenen Wochen und Monaten in Kempten wie auch anderen Allgäuer Gemeinden immer wieder alkoholisierte E-Scooter-Nutzer von der Polizei festgestellt wurden und es auch zu einigen Unfällen kam, hat AllgäuHIT bei der Polizei einmal nachgefragt, wie es denn mit dem Thema Alkohol am Steuer eines E-Scooters aussieht.
Bei E-Scootern gelten genau wie bei allen anderen Fahrzeugen, die im Straßenverkehr unterwegs sind, eindeutige Alkoholgrenzen, auch wenn viele dies nicht wissen, erklärt Dominik Geißler, Pressesprecher der Allgäuer Polizei. Es gelten dieselben Alkoholgrenzen wie beim Autofahren: Ab 0,5 Promille ist man im Bereich einer Ordnungswidrigkeit hier droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. „Das Fahrverbot gilt dann natürlich nicht nur für den E-Scooter, sondern für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Auto, Motorrad und Motorroller“, betont Geißler.
Ab einem Wert von 1,1 Promille Alkoholgehalt ist man dann schon im Bereich einer Straftat wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, hier muss man dann mit einer empfindlichen Geldstrafe und dem Führerscheinentzug über mehrere Monate rechnen.
Wenn jemand Ausfallerscheinungen zeigt, stürzt oder mit anderen Verkehrsteilnehmern kollidiert, gilt die Promillegrenze bereits ab einem Wert von 0,3 – das heißt man ist hier schon im Bereich einer Straftat wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
„Am besten ist es, wenn man vorher schon festlegt, wie man nach Hause kommt. Wenn man also in einer Gruppe unterwegs ist kann man schon im Vorfeld einen Fahrer bestimmen, der nichts trinkt, und beim nächsten Mal fährt dann einfach jemand anderes“, so Geißler weiter.
Laufen ist natürlich immer erlaubt, hier gibt es keine Promillegrenze, aber auf dem Heimweg muss man dennoch aufpassen, dass man nicht auf der Straße läuft oder auf die Straße gerät, sagt der Polizeisprecher.
Beim Fahrradfahren hingegen gibt es wieder eine Promillegrenze – diese liegt bei 1,6 Promille, ab hier ist man im Bereich einer Straftat wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Aber auch hier kann man schon ab 0,3 Promille strafrechtlich verfolgt werden, wenn man Ausfallerscheinungen hat oder einen Unfall verursacht.
Geschrieben von: Redaktion