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Polizei

Kameruner am Grenztunnel Füssen wegen mehrerer Delikte inhaftiert

today30. Juli 2024 30

Hintergrund
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Am Donnerstag, den 25. Juli, hat die Bundespolizei am Füssener Grenztunnel (BAB 7) einen 37-jährigen Kameruner festgenommen. Der Mann wurde der Visaerschleichung, des Sozialleistungsbetrugs, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der versuchten unerlaubten Einreise überführt. Statt nach Belgien ging es für ihn in Zurückweisungshaft.

Bild: Bundespolizei

Gegen Mittag stoppten Kemptener Bundespolizisten den Kameruner, der mit einem Fahrzeug mit deutschen Überführungskennzeichen unterwegs war. Der Mann legte den Beamten seinen kamerunischen Führerschein sowie einen Reisepass mit einem belgischen Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt vor. Eigenen Angaben zufolge wollte er mit dem Auto nach Belgien fahren, um es von dort aus nach Afrika zu überführen.

Die Ermittlungen der Bundespolizisten ergaben, dass der Migrant bereits 2020 erstmals nach Deutschland eingereist war und einen Asylantrag gestellt hatte. Nach der Ablehnung seines Asylgesuchs wurden ihm, da er seinen Reisepass den Ausländerbehörden vorenthalten hatte, immer wieder Duldungen ausgestellt, wodurch eine Abschiebung nicht vollzogen werden konnte. Zudem stellte sich heraus, dass der Mann seither mehrfach nach Kamerun gereist war und unter falschen Angaben belgische Visa beantragt und erhalten hatte.

Offenbar hatte sich der Kameruner nur in einem Asylbewerberheim in Brandenburg angemeldet, um die Unterlagen und Kennzeichen für das Fahrzeug beschaffen zu können.

Die Bundespolizisten zeigten den Mann wegen versuchter unerlaubter Einreise, Visaerschleichung und Betrugs an. Da sein kamerunischer Führerschein aufgrund seines langen Aufenthalts in Deutschland ungültig geworden war, erhielt er außerdem eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Das belgische Visum wurde annulliert, und der 37-Jährige wurde am Freitagmittag dem Amtsgericht Kempten vorgeführt. Am späten Abend wurde er in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt eingeliefert.

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Geschrieben von: Anton Bier

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