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Im Landkreis Unterallgäu stehen Autofahrern, die ab 1971 geboren sind und noch einen alten Papierführerschein besitzen, wichtige Veränderungen bevor. Bis zum 19. Januar 2025 müssen diese Führerscheine gegen die neuen EU-Scheckkarten umgetauscht werden. Dieser Schritt ist Teil einer bundesweiten Umstellung, die seit 2022 sukzessive durchgeführt wird, um die alten Führerscheine aus Rosa oder Grau zu ersetzen.
Jan Madsack, Leiter des Sachgebiets Verkehrswesen am Landratsamt Unterallgäu, betont die Dringlichkeit des Umtauschs. Erfahrungen aus früheren Jahren zeigen, dass es kurz vor dem Stichtag zu einem Ansturm in den Führerscheinstellen kommt, was zu erheblichen Wartezeiten führen kann. Um dem entgegenzuwirken, wird empfohlen, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen, um Verzögerungen bei der Produktion in der Bundesdruckerei zu vermeiden.
Neu ist die Möglichkeit, den Umtausch vollständig online zu erledigen. Bürgerinnen und Bürger können den Antrag bequem von zu Hause aus stellen, sofern sie über eine BayernID verfügen, die sie durch Freischaltung der elektronischen ID-Funktion ihres Ausweises oder über ein Elster-Zertifikat erhalten können. Zusätzliche Informationen und ein Erklärvideo sind auf der Webseite des Landkreises Unterallgäu unter www.unterallgaeu.de/fuehrerschein verfügbar.
Für diejenigen, die persönlich den Umtausch vornehmen möchten, bleibt die Möglichkeit bestehen, dies im Landratsamt zu tun. Benötigt werden hierfür der alte Führerschein, ein gültiger Ausweis oder Pass sowie ein aktuelles biometrisches Foto. Die Kosten für den neuen Führerschein belaufen sich auf 30,30 Euro, die direkt von der Bundesdruckerei per Einschreiben versandt werden.
Fahrer, die nicht zu den betroffenen Jahrgängen gehören oder bereits im Besitz eines Kartenführerscheins sind, müssen vorerst nichts unternehmen. Weitere Details zu den Stichtagen und dem Umtauschprozess sind ebenfalls auf der Website des Landkreises zu finden, wo auch Termine für die persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle vereinbart werden können.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass eine persönliche Vorsprache ohne Termin während der Öffnungszeiten der Führerscheinstelle möglich ist, wobei Wartezeiten je nach Kundenandrang zu berücksichtigen sind.
Geschrieben von: Anton Bier