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Polizei

Betrunkener Jugendlicher verletzt zwei Polizisten in Imst/Tirol

today3. Juli 2023 19

Hintergrund
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Ein stark betrunkener 16-Jähriger hat die Polizei im Tiroler Imst am späten Samstagabend in Atem gehalten und zwei Polizeibeamte verletzt.

Am Samstag gegen 23 Uhr führten zwei Polizeibeamte in Zivil – mit Unterstützung von sechs weiteren Beamten der Bereitschaftseinheit – in Imst im Bereich des Veranstaltungsgeländes eine Amtshandlung mit einem ihnen bekannten 16-jährigen Österreicher durch. Dieser hatte zuvor am Stadtfest einem 21-jährigen Österreicher bei einer Auseinandersetzung Faustschläge versetzt und dadurch verletzt.

Der Tatverdächtige war offensichtlich alkoholisiert. Bei der Tatbestandsaufnahme beschimpfte und bedrohte er die Polizisten. Aufgrund seiner Alkoholisierung wurde von einer Einvernahme auf der Inspektion vorerst Abstand genommen, weshalb der  16-jährige das Veranstaltungsgelände verließ. Kurz darauf nahm dieselbe Zivilstreife, die zu Fuß unterwegs war, in einer nahegelegenen Gasse eine dort reglos am Boden liegende Person wahr. Es handelte sich um den 16-jährigen Tatverdächtigen. Als ein Beamter dem 16-Jährigen half vom Boden aufzustehen, schlug dieser dem Beamten völlig unerwartet mit der Faust heftig ins Gesicht. Der Beamte wurde dadurch am linken Auge unbestimmten Grades verletzt.

Durch das Einschreiten des zweiten Beamten konnte ein weiterer Angriff abgewehrt und der Täter fixiert werden. Gegen den Tatverdächtigen wurde die Festnahme ausgesprochen und mit Unterstützung weitere Einsatzkräfte wurde er vorläufig in Arrest genommen. Ein mit dem 16-Jährigen durchgeführter Test mit dem Alkomaten ergab eine erhebliche Alkoholisierung. Bei der Durchsetzung der Festnahme erlitt auch der zweite Zivilbeamte Verletzungen im Halsbereich unbestimmten Grades.

Der verletzte 30-jährige Polizist wurde von der Rettung in das Krankenhaus Zams gebracht und nach ambulanter Behandlung in häusliche Pflege entlassen.

Nach Abschluss der Ermittlungen wird der 16-jährige der Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen Verdacht der Körperverletzung sowie der schweren Körperverletzung, des Widerstands gegen die Staatsgewalt und der Gefährlichen Drohung angezeigt.

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Geschrieben von: Redaktion

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