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Im Landkreis Unterallgäu werden aufgrund des vergangenen Hochwassers, derzeit wichtige Sicherheitsregeln für die Verbrennung von durch Öl verschmutztem Material (Heu, Gras und Treibholz) hervorgehoben. Die Abfallwirtschaftsberatung und das Abfallrecht des Landkreises haben klare Richtlinien herausgegeben, um sicherzustellen, dass diese Verbrennungen sicher und umweltverträglich durchgeführt werden.
Es wird dringend empfohlen, die Anzahl der Brandherde zu minimieren und im Vorfeld die örtliche Feuerwehr zu informieren. Die Verbrennung darf nur auf freien Flächen außerhalb von Wohngebieten stattfinden und ist ausschließlich tagsüber von 8 bis 18 Uhr erlaubt. Es ist strengstens untersagt, das verschmutzte Material nachts oder an Sonn- und Feiertagen zu verbrennen.
Vor der Verbrennung muss das Material gründlich getrocknet werden, und das Feuer muss sorgfältig überwacht werden, um Brände zu verhindern. Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Bäumen und anderen Gegenständen sind ein Muss, und bei starkem Wind sollte kein Feuer entfacht werden.
Landwirten wird geraten, sich vor der Verbrennung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Verbindung zu setzen. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Material gegen Gebühr über eine Grüngutverwertung zu entsorgen, wobei entsprechende Unternehmen auf der Verwerterliste des Landkreises zu finden sind. Bei Fragen gibt die Abfallwirtschaftsberatung Auskunft unter Telefon (08261) 995-8090.
Geschrieben von: Anton Bier