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Seit Dienstag sind Elektro-Autos mit E-Kennzeichen in Bayern bis zu drei Stunden von Parkgebühren befreit – jedoch nur, wenn keine kürzere Parkzeitbegrenzung besteht. In Kaufbeuren gilt dies nicht im Altstadtgebiet (75 Minuten) oder am alten Friedhof (zwei Stunden). Bei Überschreitung droht ein Verwarngeld von bis zu 40 Euro. Die Stadt bittet alle E-Auto-Fahrer, auf die Parkzeitangaben vor Ort zu achten.
Seit Dienstag, 01. April 2025, gilt in Bayern eine neue Regelung: Elektro-Autos mit einem E-Kennzeichen sind auf öffentlichen Parkplätzen für bis zu drei Stunden von Parkgebühren befreit. Diese Regelung gilt jedoch nicht für privat betriebene Parkplätze.
Die Stadt Kaufbeuren weist darauf hin, dass die Befreiung nur dort gilt, wo keine kürzere Parkzeitbegrenzung besteht. So dürfen Elektro-Autos im Altstadtgebiet, wo eine Höchstparkdauer von 75 Minuten gilt, und am alten Friedhof, wo zwei Stunden erlaubt sind, diese Zeiten nicht überschreiten. Bei Überschreitungen droht ein Verwarngeld von bis zu 40 Euro.
Die Stadt bittet alle Elektro-Auto-Fahrer, unbedingt auf die lokalen Parkzeitangaben zu achten, um Missverständnisse und Strafen zu vermeiden.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
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