Ein 27-jähriger Mann ist vor dem Amtsgericht Wangen wegen heimlicher Videoaufnahmen in der Damentoilette am Rastplatz Humbrechts an der A96 zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte sein Smartphone versteckt platziert, um Frauen beim Toilettengang zu filmen.

Ein besonders perfider Fall von Voyeurismus hat vor dem Amtsgericht in Wangen im Allgäu für Entsetzen gesorgt. Ein 27-jähriger Mann hatte auf dem Autobahnrastplatz Humbrechts an der A96 heimlich Frauen in der Damentoilette gefilmt. Das Gericht verurteilte ihn nun zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung, das berichtet die Schwäbische Zeitung.
Nach den Ermittlungen hatte der Mann sein Smartphone im Videomodus unter einer Windel in einer Toilettenkabine versteckt. Anschließend setzte er sich selbst in die Nachbarkabine, um die Aufnahmen zu kontrollieren und das Gerät bei Bedarf schnell wieder an sich zu nehmen. Frauen, die die Toilette benutzten, bemerkten davon nichts.
Aufgedeckt wurde die Tat schließlich durch ein sechsjähriges Kind. Es erzählte seiner Mutter, in der Toilette ein Smartphone gesehen zu haben. Die Frau kehrte daraufhin zurück und alarmierte die Polizei. Beamte konnten kurz darauf einen Mann festnehmen, der mit seinem Handy in der Hand eilig die Toilette verlassen wollte.
Auf dem Smartphone fanden Ermittler mehrere Videos, die Frauen beim Toilettengang zeigten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden solche Aufnahmen an mindestens drei Tagen gemacht. Besonders belastend: Unter den gefilmten Personen befanden sich offenbar auch Mädchen.
Der Angeklagte räumte die Taten vor Gericht ein, bestritt jedoch, gezielt Kinder gefilmt zu haben. Für das Gericht spielte diese Frage eine wichtige Rolle bei der Strafzumessung. Die Richterin betonte, dass der Angeklagte Frauen in einer besonders schutzlosen Situation gefilmt habe und damit massiv in deren Intimsphäre eingegriffen habe.
Die Polizei stellte alle Aufnahmen sicher. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden die Videos nicht im Internet verbreitet. Viele der Betroffenen werden dennoch vermutlich nie erfahren, dass sie heimlich gefilmt wurden.
Seit 2021 ist das heimliche Filmen oder Fotografieren des Intimbereichs ein eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch. Allein in Baden-Württemberg wurden im Jahr 2024 mehr als 200 solcher Fälle registriert – mit steigender Tendenz.