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Am 07.01.2026 stellten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Memmingen mehrere Verstöße gegen die Schulpflicht fest.

Im Rahmen der Einreisekontrollen wurden fünf Erziehungsberechtigte beanstandet, weil ihre schulpflichtigen Kinder den Unterricht aufgrund der verspäteten Rückkehr aus dem Urlaub verpassten und keine Schulbefreiung vorlegen konnten. Die meisten Kinder waren von ihren Eltern bei ihrer Schule wahrheitswidrig krankgemeldet worden. In einem Fall hatte der Vater im Vorfeld der Flugreise eine Schulbefreiung beantragt, die ihm jedoch nicht genehmigt worden war. Das hinderte ihn jedoch nicht daran, dennoch die Flugreise nach Tirana (Albanien) mit seinen beiden Kindern anzutreten. Gegen die beanstandeten Erziehungsberechtigten werden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Schulpflicht eingeleitet, und sie müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu Polizei schule Schulpflicht