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Am Mittag des 24. Juni 2025 kontrollierte eine Streife der Polizei Immenstadt eine 40-jährige Frau, die mit ihrem Pedelec unterwegs war. Die Fahrzeugführerin fiel den Beamten auf, da sie deutlich schneller fuhr, als es für ein herkömmliches E-Bike erlaubt ist.
Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass am Pedelec ein sogenanntes Tuning-Modul verbaut war. Dieses Bauteil ermöglicht es, die Geschwindigkeit des E-Bikes über die gesetzlich zulässigen Grenzen hinaus zu erhöhen. Damit gilt das Fahrzeug nicht mehr als Pedelec, sondern als Kraftfahrzeug, für dessen Führen eine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich ist.
Da die 40-Jährige keinen Führerschein besitzt und das getunte E-Bike zudem nicht versichert ist, erwartet sie nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoßes gegen die Versicherungspflicht. Außerdem wird geprüft, ob weitere Verstöße vorliegen.
Die Polizei weist darauf hin, dass das Tunen von E-Bikes nicht nur illegal ist, sondern auch erhebliche Gefahren für die Verkehrssicherheit mit sich bringt. Die Verwendung solcher Modifikationen kann im Falle eines Unfalls schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Geschrieben von: Bernd Krause
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