AD
play_arrow

keyboard_arrow_right

Listeners:

Top listeners:

skip_previous skip_next
00:00 00:00
playlist_play chevron_left
volume_up
  • play_arrow

    AllgäuHIT

  • cover play_arrow

    AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

Aktuelles

Gericht stoppt geplanten Biberabschuss im Oberallgäu

today8. November 2024 43 50 5

Hintergrund
share close
AD

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat den Sofortvollzug der im September 2024 erlassenen Allgemeinverfügung des Landkreises Oberallgäu zum Abschuss von Bibern ausgesetzt. Bis zu einer abschließenden Gerichtsentscheidung dürfen somit keine Biber auf Grundlage dieser Verfügung geschossen werden.

Foto: pixabay

Martin Simon, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu, begrüßt die Entscheidung des Gerichts. Er sieht darin eine Chance für konstruktive Gespräche zwischen dem BUND Naturschutz (BN) und dem Landratsamt, um nachhaltige und rechtlich einwandfreie Lösungen für den Umgang mit den Bibern zu finden. Der Rechtsanwalt des BN, Dr. Eric Weiser-Saulin, äußerte zudem Verwunderung über das Vorgehen des Landratsamts. Aus der Behördenakte gehe hervor, dass weder die Deutsche Bahn noch zuständige Straßenverkehrsbehörden wie das Staatliche Bauamt Kempten die Verfügung angeregt oder gefordert hätten.

Der BN hatte gegen die Verfügung geklagt, da diese pauschal das Töten aller Biber innerhalb eines 30-Meter-Abstands zu Straßen und Schienenwegen vorsah. Der BN befürchtet, dass eine Umsetzung der Abschussgenehmigung die Biberpopulation im Oberallgäu erheblich gefährden könnte. Angesichts der Klimakrise betont der BN zudem die wichtige Rolle der Biber für Hochwasserschutz und Artenvielfalt.

Das Gericht hob den Sofortvollzug der Verfügung vorerst auf, da das Landratsamt laut Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet gewesen wäre, anerkannte Naturschutzverbände wie den BN vorab zu beteiligen – was unterblieb. Somit ist der geplante Abschuss gestoppt, bis das Hauptsacheverfahren eine endgültige Entscheidung bringt. Die Frage der inhaltlichen Rechtmäßigkeit der Verfügung blieb in der Eilentscheidung noch offen, doch der BN geht weiterhin von deren Rechtswidrigkeit aus.

 

4o
AD

Geschrieben von: Bernd Krause

Rate it
AD
AD
AD
AD
0%