Das Landratsamt hat dem Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichts Augsburg im laufenden Klageverfahren der Gemeinde Westendorf zugestimmt. Der Rechtsstreit betrifft eine Baugenehmigung für eine Container-Unterkunft, die ursprünglich für 50 Personen vorgesehen war.
Nachdem die Gemeinde Westendorf eine kurzfristig beziehbare Wohnung für 12 Personen als Flüchtlingsunterkunft angeboten hatte, schlug das Verwaltungsgericht einen Vergleich vor.
Dieser Vergleich sieht vor, die Container-Unterkunft von 50 auf 30 Plätze zu reduzieren, sowohl in Bezug auf die Belegungszahl als auch die bauliche Umsetzung.
Das Landratsamt begrüßt den Vergleich, da er eine Grundlage für erneute Gespräche bietet. Beide Parteien sollen nun gemeinsam die weitere Gestaltung der Unterbringung erörtern und eine einvernehmliche Lösung finden.