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Polizei

Pfefferspray-Einsatz in Friedrichshafen

today15. Juli 2023 124

Hintergrund
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Körperliche Auseinandersetzung und Pfefferspray-Einsatz beim Seehasenfest in Friedrichshafen: Bei einem Vorfall während des Festes kam es zu einer Schlägerei und dem Einsatz von Pfefferspray. Die Polizei konnte die Situation unter Kontrolle bringen und einige Verdächtige festnehmen. Ein Opfer wurde wegen gereizter Augen behandelt. Im Rahmen der Ermittlungen wurden auch Drogen und rezeptpflichtige Arzneimittel bei einem der mutmaßlichen Haupttäter entdeckt. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.

Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen während des Seehasenfests in Friedrichshafen kam es in den frühen Morgenstunden des Samstags zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der auch Pfefferspray eingesetzt wurde. Beamte des Polizeireviers Friedrichshafen wurden gegen 01:15 Uhr auf eine Schlägerei zwischen zwei Gruppen aufmerksam und konnten einen weiteren gewalttätigen Verlauf verhindern. Beim Versuch, die Beteiligten zu kontrollieren, ergriffen einige von ihnen die Flucht. Mindestens zwei junge Erwachsene leisteten dabei Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen und mussten von den Beamten in Handschellen gelegt werden.

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen zu dem Vorfall entdeckten die Beamten einen benutzten Pfefferspray, der offensichtlich von einem bislang unbekannten Täter während der Auseinandersetzung versprüht worden war. Ein 25-jähriges Opfer, das gereizte Augen davontrug, wurde zur Behandlung der Symptome an das DRK übergeben. Doch damit nicht genug: Im Verlauf der Ermittlungen stießen die Beamten bei einem der mutmaßlichen Haupttäter auf Cannabis und rezeptpflichtige Arzneimittel. Dies führte zur Einleitung eines zusätzlichen Verfahrens wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die Polizei bittet Zeugen, die Informationen zu dem Vorfall haben, sich umgehend bei den Behörden zu melden. Jeder Hinweis kann zur Aufklärung der Auseinandersetzung beitragen und zur Identifizierung des bislang unbekannten Täters führen.

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Geschrieben von: Redaktion

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