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Die Bayerische Staatsregierung hat das erste Bayerische Ladenschlussgesetz beschlossen. Es ermöglicht mehr verkaufsoffene Einkaufsnächte und stärkt die Innenstädte. Zudem dürfen digitale Kleinst-Supermärkte rund um die Uhr öffnen, um die Nahversorgung auf dem Land zu verbessern. Tourismusgemeinden erhalten mehr Flexibilität bei Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen, während die allgemeinen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr bestehen bleiben.
Die Bayerische Staatsregierung hat den Entwurf für das erste Bayerische Ladenschlussgesetz beschlossen. Damit erfüllt sich eine langjährige Forderung der FREIEN WÄHLER.
Laut Alexander Hold, Landtagsabgeordneter aus Kempten, stärkt das neue Gesetz Kommunen und die regionale Wirtschaft. Es erlaubt bis zu acht gemeindeweite und vier individuelle verkaufsoffene Einkaufsnächte pro Jahr. Besonders Innenstädte wie Kempten und Memmingen sollen davon profitieren.
Ein zentraler Punkt ist die Einführung digitaler Kleinst-Supermärkte bis 150 Quadratmeter, die rund um die Uhr öffnen dürfen – ohne Personal. Dies soll die Nahversorgung im ländlichen Raum verbessern.
Auch Tourismusgemeinden erhalten mehr Spielraum: Sie können künftig selbst über Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen entscheiden. Gleichzeitig bleiben die allgemeinen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr bestehen, um den Schutz von Sonn- und Feiertagen sowie der Beschäftigten zu gewährleisten.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
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