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Ein Haustechniker in Füssen hat nach dem Ausschalten eines Feueralarms mit rechtlichen Folgen zu rechnen. Die Feuerwehr Füssen wurde durch einen Brandmeldealarm in einem Hotel alarmiert, doch als die Einsatzkräfte eintrafen, war der Alarm bereits ausgeschaltet und es wurden keine Evakuierungsmaßnahmen eingeleitet.
Nach ersten Ermittlungen deaktivierte der Haustechniker die Brandmeldeanlage eigenmächtig, bevor die Feuerwehr die Lage überprüfen konnte. Es handelte sich um einen Täuschungsalarm, doch das eigenmächtige Vorgehen verstieß gegen Vorschriften. Gegen den Haustechniker wurde ein Verfahren wegen Missbrauchs von Notrufen und Beeinträchtigung von Notfallsystemen eingeleitet.
Geschrieben von: Christoph Fiebig
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