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Aktuelles

Feneberg beantragt Schutzschirmverfahren – Märkte bleiben geöffnet

today9. Januar 2026

Hintergrund
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Die Feneberg Lebensmittel GmbH mit Sitz in Kempten hat beim Amtsgericht Kempten ein sogenanntes Schutzschirmverfahren beantragt. Das Unternehmen betreibt über 70 Filialen im Süden Deutschlands, beschäftigt rund 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielt einen Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro. Ziel des Verfahrens ist es, Feneberg wirtschaftlich neu aufzustellen, während der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt weiterläuft.

Log an der Feneberg-Filiale in der Salzstraße in Kempten / Foto: Thomas Häuslinger

Nach Angaben des Unternehmens bleiben alle Lebensmittelmärkte geöffnet. Kundinnen und Kunden können weiterhin wie gewohnt einkaufen, das Sortiment steht vollständig zur Verfügung. Auch laufende Lieferbeziehungen sollen fortgeführt werden. Feneberg arbeitet unter anderem mit mehr als 600 landwirtschaftlichen Betrieben und Erzeugern zusammen, viele davon aus der Region, etwa im Rahmen des Markenprogramms „VonHier“.

Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind nach Unternehmensangaben über das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit abgesichert. Damit soll für die Belegschaft während des Verfahrens finanzielle Sicherheit gewährleistet werden.

Die Geschäftsführung besteht weiterhin aus Christof Feneberg und Amelie Feneberg. Ergänzt wird sie im Rahmen des Schutzschirmverfahrens durch den Sanierungsexperten Stephan Leibold, Gründer der Leibold Consulting GmbH, der die Rolle des Sanierungsgeschäftsführers übernimmt. Leibold war zuvor unter anderem bei der Sanierung der früheren Feneberg-Tochter Allgäu Fresh Foods GmbH & Co. KG tätig.

Rechtlich begleitet wird das Verfahren von der Kanzlei Grub Brugger aus Stuttgart. Zusätzlich überwacht ein vom Amtsgericht bestellter Sachwalter das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Die Sanierung soll nach derzeitiger Planung im Laufe des Jahres 2026 abgeschlossen werden.


Ein Schutzschirmverfahren ist ein besonderes Verfahren des deutschen Insolvenzrechts. Es richtet sich an Unternehmen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, aber noch nicht zahlungsunfähig, sondern lediglich drohend zahlungsunfähig oder überschuldet sind.

Ziel des Schutzschirmverfahrens ist es, dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich unter gerichtlichem Schutz selbst zu sanieren.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Frühe Sanierung: Das Verfahren soll frühzeitig eingreifen, bevor eine vollständige Insolvenz eintritt. Voraussetzung ist, dass eine Sanierung grundsätzlich möglich erscheint.

  • Weiterführung des Unternehmens: Der Geschäftsbetrieb läuft während des Verfahrens weiter. Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende sollen möglichst wenig Einschränkungen spüren.

  • Eigenverwaltung: Die Unternehmensleitung bleibt im Amt und führt das Unternehmen weiter. Sie wird dabei von Sanierungsexperten unterstützt.

  • Schutz vor Vollstreckungen: Gläubiger können während des Verfahrens in der Regel keine Zwangsvollstreckungen durchführen. Das verschafft dem Unternehmen Zeit, um sich neu zu ordnen.

  • Sachwalter: Das Gericht bestellt einen unabhängigen Sachwalter, der das Verfahren überwacht und die Interessen der Gläubiger wahrt.

  • Insolvenzplan: Innerhalb einer festgelegten Frist – meist bis zu drei Monate – erarbeitet das Unternehmen einen Sanierungs- bzw. Insolvenzplan, der die Grundlage für die weitere Zukunft bildet.

Ein Schutzschirmverfahren ist somit kein sofortiges Ende eines Unternehmens, sondern ein Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern, Strukturen anzupassen und eine wirtschaftlich tragfähige Zukunft zu schaffen.

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Geschrieben von: Redaktion

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