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Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen im Landkreis Ostallgäu können sich die Fahrtkosten für das Schuljahr 2024/2025 vom Landkreis erstatten lassen. Die Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober 2025 beim Landratsamt eingegangen sein – das Datum des Posteingangs zählt.
Die Erstattung gilt vor allem für Schüler, die keine oder nur unzureichende öffentliche Verkehrsverbindungen nutzen können. Wer sein Kind mit dem privaten Auto zum Unterricht bringt, kann nur in Ausnahmefällen eine Kostenerstattung erhalten – etwa wenn dadurch an mindestens drei Tagen pro Woche eine Zeitersparnis von mehr als zwei Stunden entsteht. In solchen Fällen ist eine vorherige Abstimmung mit dem Landratsamt nötig.
Für die Antragstellung ist eine Bestätigung der Schule erforderlich, die noch bis zum Schuljahresende in den Schulsekretariaten erhältlich ist.
Seit Mai 2023 gibt es außerdem das Deutschlandticket, mit dem Schüler den öffentlichen Nahverkehr im jeweiligen Geltungsbereich unbegrenzt nutzen können. Wird das Deutschlandticket für den Schulweg genutzt, erfolgt die Erstattung höchstens bis zu dessen Kosten.
Geschrieben von: Bernd Krause
Fahrtkostenerstattung landratsamt Ostallgäu Schüler