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Die Handwerkskammer für Schwaben fordert Nachbesserungen bei der neuen EU-Verpackungsverordnung. Die sogenannten PPWR soll Verpackungsabfälle reduzieren, Recycling stärken und umweltschädliche Stoffe zurückdrängen. Aus Sicht der Handwerkskammer bringen die neuen Vorgaben für viele Betriebe jedoch vor allem zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Aufwand.

„Das Handwerk steht ausdrücklich hinter den Zielen von Umwelt- und Ressourcenschutz. Was wir jedoch erleben, ist eine Verordnung, deren praktische Umsetzung für viele Betriebe kaum nachvollziehbar ist“, kritisiert Ulrich Wagner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Schwaben.
Mit der Verordnung kommen unter anderem zusätzliche Dokumentations-, Registrierungs- und Nachweispflichten auf Unternehmen zu, die Verpackungen verwenden oder verpackte Waren vertreiben. Besonders kritisch sieht die Handwerkskammer die Vorgaben für Betriebe, die Waren direkt an Kunden in andere EU-Staaten verschicken.
In bestimmten Fällen müssen Unternehmen dort Bevollmächtigte benennen. Nach Ansicht der Handwerkskammer kann das insbesondere für kleinere Betriebe problematisch sein, wenn nur gelegentlich Waren ins Ausland geliefert werden. Der organisatorische und finanzielle Aufwand könne dann in keinem angemessenen Verhältnis zum erzielten Umsatz stehen.
Auch die Frage, wann ein Betrieb rechtlich als „Hersteller“, „Erzeuger“ oder „Vertreiber“ einer Verpackung gilt, sorgt laut Handwerkskammer für Unsicherheit. Je nach Einstufung können unterschiedliche Pflichten entstehen.
Auch bei individuell gestalteten Verpackungen, beispielsweise mit einem Firmenlogo, können andere Regelungen gelten als bei Standardverpackungen. Die Handwerkskammer befürchtet deshalb, dass Betriebe ohne zusätzliche rechtliche Beratung kaum beurteilen können, welche Vorgaben für sie gelten.
Eine weitere Belastung sieht die Handwerkskammer in den geplanten Anforderungen an sogenannte Konformitätsbescheinigungen. Unternehmen müssen demnach Nachweise über die Einhaltung der europäischen Vorgaben für ihre verwendeten Verpackungen vorhalten und dokumentieren.
Gerade kleinere Handwerksbetriebe mit mehreren Lieferanten könnten dadurch zusätzlichen Verwaltungsaufwand haben. Nach Einschätzung der Handwerkskammer bindet das Zeit und Personal, die ansonsten für Kunden, Aufträge und Ausbildung zur Verfügung stehen.
Gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks fordert die Handwerkskammer für Schwaben unter anderem verständlichere Definitionen, eine europaweit einheitliche digitale Registrierung sowie Ausnahmen für kleine Betriebe und geringe Versandmengen.
Außerdem sollen Bevollmächtigtenpflichten verhältnismäßiger gestaltet und Dokumentations- und Nachweispflichten vereinfacht werden. Gefordert werden zudem praxisgerechte Übergangsfristen.
„Die Umweltziele der Verordnung dürfen nicht infrage gestellt werden. Aber sie müssen mit Augenmaß umgesetzt werden“, sagt Wagner. Die Handwerkskammer will den weiteren Prozess gemeinsam mit dem ZDH begleiten und sich für Entlastungen kleiner und mittlerer Betriebe einsetzen.
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu Betriebe handwerk wirtschaft