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Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kempten gegen den Lindauer AfD-Politiker Christian Thomas wegen des Verdachts der Körperverletzung sind abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht Lindau den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Das bestätigte Staatsanwalt und stellvertretender Pressesprecher Martin Dopfer.

Hintergrund ist eine Auseinandersetzung in Lindenberg in der Nacht zum 17. Mai. Thomas soll dabei einen damals 61-jährigen Mann körperlich angegriffen und schwer verletzt haben. Der Mann wurde anschließend zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Gegenstand der Ermittlungen war laut Staatsanwaltschaft der Tatvorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung.
Der Fall war zunächst als Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung bekannt geworden. Dabei war unter anderem von mehreren Tritten gegen den Oberkörper des Mannes die Rede. Diese Angaben beziehen sich auf die damaligen Vorwürfe und sind nicht mit einer gerichtlichen Feststellung der Schuld gleichzusetzen.
Was nun folgt, entscheidet das Amtsgericht Lindau. Bei einem Strafbefehl entscheidet das Gericht zunächst auf Grundlage der Ermittlungsakten, ohne dass es unmittelbar zu einer mündlichen Hauptverhandlung kommt. Wird der Strafbefehl erlassen und Thomas legt innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung keinen Einspruch ein, wird er rechtskräftig. Bei einem Einspruch kommt es grundsätzlich zu einer Hauptverhandlung.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für Christian Thomas die Unschuldsvermutung. Thomas ist unter anderem Mitglied des Lindenberger Stadtrats und des Lindauer Kreistags.
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu Ermittlungen staatsanwaltschaft strafbefehl