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Polizei

Einschleusung von Familienangehörigen bei Grenzkontrolle in Lindau festgestellt

today5. August 2025

Hintergrund
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Bei einer routinemäßigen Kontrolle am Abend des 3. August 2025 stellten Beamte der Grenzpolizei Lindau einen Fall von Einschleusung fest. Ein Pkw mit einer russischen Familie wurde auf der Durchreise von Österreich nach Freiburg kontrolliert. Im Fahrzeug befanden sich der 38-jährige Vater, seine 33-jährige Ehefrau, ihre drei Kinder im Alter von elf bis 16 Jahren sowie der 44-jährige Bruder des Vaters, der das Fahrzeug lenkte.

(c)by Stolze

Während der Bruder gültige österreichische Reisedokumente vorweisen konnte, besaß die Familie lediglich deutsche Aufenthaltsgestattungen, die zur Durchführung eines Asylverfahrens ausgestellt wurden. Diese Dokumente beinhalten eine räumliche Beschränkung auf das Stadtgebiet Freiburg, wodurch ein Grenzübertritt ohne Genehmigung der Ausländerbehörde nicht zulässig ist. Da die erforderlichen Papiere für die Einreise nicht vorgelegt werden konnten, wurde die erneute Einreise als unerlaubt eingestuft.

Gegen alle beteiligten Personen wurden Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise und Verstößen gegen die räumlichen Beschränkungen eingeleitet. Zudem lagen gegen den Vater zwei Fahndungsnotierungen aus dem europäischen Ausland vor. Der Bruder wird wegen des Verdachts der Einschleusung zu Gunsten mehrerer Personen strafrechtlich verfolgt. Nach Abschluss der Sachbearbeitung durfte er die Weiterreise antreten.

Die Familie wurde mit Anlaufbescheinigung an das Ausländeramt Freiburg verwiesen. Die weiteren Ermittlungen und die Bearbeitung des Falls liegen nun in der Zuständigkeit der Bundespolizei Lindau.

Die Grenzpolizei Lindau betont weiterhin ihre konsequente Kontrolle und Bekämpfung illegaler Einschleusungen zum Schutz der deutschen Grenzen.

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Geschrieben von: Bernd Krause

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