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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Am Samstagabend wurde eine georgische Staatsangehörige bei der Einreisekontrolle eines Fluges von Kutaisi (Georgien) nach Memmingen vorstellig. Die 53-jährige Frau machte bei der Einreisebefragung widersprüchliche Angaben, weshalb sie durch Beamte der Grenzpolizeiinspektion Memmingen-Flughafen einer tiefergehenden Einreisekontrolle unterzogen wurde. Im Rahmen dieser Kontrolle wurde das Gepäck der Frau durchsucht. Dabei konnten die Beamten sowohl einen georgischen Reisepass, der nicht der kontrollierten Person gehörte, als auch Tabletten feststellen, die in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Die Frau konnte auch bei der tiefergehenden Kontrolle nicht glaubhaft darlegen, weshalb sie in die Bundesrepublik einreisen möchte. Aus diesem Grund wurde ihr die Einreise nach Deutschland verweigert. Zusätzlich wurde ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet, und die Betäubungsmittel wurden sichergestellt. Der fremde georgische Reisepass wurde ebenfalls sichergestellt und wird an die georgische Botschaft übersandt. Zur Sicherstellung des Strafverfahrens musste die Frau eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich bezahlen. (GPI Memmingen-Flughafen)
Geschrieben von: Stefanie Eller
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