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Der BUND Naturschutz (BN) hat beim Verwaltungsgericht Augsburg einen Eilantrag gegen die erneute Biberverordnung des Landkreises Oberallgäu eingereicht. Diese erlaubt pauschale Abschüsse von Bibern auf einer Fläche von etwa 3.720 Hektar entlang von Straßen und Bahnlinien. Der BN kritisiert die Verordnung scharf, da sie über 1.000 Abschussorte umfasst, ohne Einzelfallprüfungen oder alternative Lösungen wie technische Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Zudem sieht der BN die europarechtlich streng geschützte Tierart in ihrer Funktion für Artenvielfalt und Wasserrückhalt gefährdet.
Der BUND Naturschutz (BN) hat einen Eilantrag gegen die erneute Allgemeinverfügung des Landkreises Oberallgäu zur Regulierung der Biberpopulation beim Verwaltungsgericht Augsburg eingereicht. Ziel ist es, die sofortige Wirksamkeit der Verordnung auszusetzen, da sie aus Sicht des BN gravierende Schwächen aufweist und die Artenvielfalt sowie den ökologischen Wert der Biber gefährdet.
Laut BN-Artenschutzreferentin Dr. Christine Margraf ist der Biber ein unverzichtbarer Bestandteil des Ökosystems. „Statt auf nachhaltige technische Lösungen wie Drahtgitter oder andere Schutzmaßnahmen zu setzen, sollen über 1.000 Abschussorte genehmigt werden – ohne die rechtlich vorgeschriebene Einzelfallprüfung,“ kritisierte Dr. Margraf. Die neue Verordnung betrifft eine Fläche von etwa 3.720 Hektar entlang von Straßen und Bahnlinien und umfasst über 100 Kilometer Gewässer.
Die umstrittene Allgemeinverfügung erlaubt den Abschuss von Bibern zwischen dem 1. September und 15. März. BN und ihr Rechtsanwalt, Dr. Eric Weiser-Saulin, argumentieren in einer 50-seitigen Stellungnahme, dass die Verordnung fachlich und rechtlich nicht haltbar sei. Der BUND befürchtet eine drastische Dezimierung der Biberpopulation, die laut europäischem Naturschutzrecht besonders geschützt ist.
Der Landkreis Oberallgäu rechtfertigt die Maßnahmen mit Gefahren für Verkehrsinfrastruktur und Trinkwasserversorgung. Aus Sicht des BN fehlt jedoch eine fundierte Auseinandersetzung mit alternativen Schutzmaßnahmen, und die Verordnung sei unverhältnismäßig.
Die Entscheidung über den Eilantrag wird bis spätestens 31. August 2025 erwartet, da ab dem 1. September die sommerliche Schonzeit für Elterntiere endet. Der BUND hofft, mit seinem Vorstoß eine nachhaltigere und rechtlich fundierte Lösung im Umgang mit den Bibern zu erreichen.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Allgäu Bund Naturschutz Eilantrag gericht