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Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am 11. November 2025 den Eilantrag der Gemeinde Blaichach gegen die Nutzung des „Heubethofs“ im Ortsteil Gunzesried Säge als Flüchtlingsunterkunft abgelehnt. Die Gemeinde wollte erreichen, dass das Landratsamt Oberallgäu das Gebäude nicht für die Unterbringung von Geflüchteten nutzt, bevor eine entsprechende Baugenehmigung vorliegt.

Das Landratsamt hatte Blaichach am 3. November mitgeteilt, dass der „Heubethof“ als Unterkunft in Betrieb genommen werden soll und bereits einen Tag später erste Personen dort einziehen werden. Daraufhin stellte die Gemeinde am 5. November einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Augsburg.
Die 4. Kammer des Gerichts sah jedoch kein sogenanntes Rechtsschutzbedürfnis. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Gemeinderat Blaichach bereits im Mai 2024 eine Duldung zur Nutzung des Gebäudes als Asylbewerberunterkunft für bis zu 50 Personen beschlossen hatte – und das, obwohl es Bedenken gegeben habe. Mit dieser Zustimmung habe die Gemeinde einen Vertrauenstatbestand geschaffen, auf dessen Grundlage das Landratsamt im September 2024 das Anwesen angemietet habe.
Nach Auffassung des Gerichts ist die Gemeinde daher an ihre frühere Entscheidung gebunden und kann im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes keine vorläufige Nutzungsuntersagung mehr verlangen.
Gegen den Beschluss (Az.: Au 4 E 25.3084) kann die Gemeinde Blaichach Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Geschrieben von: Bernd Krause
Abgelehnt Eilantrag geflüchtete Heubethhof Blaichach Landratsamt Oberallgäu oberallgäu