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Eine routinemäßige Verkehrskontrolle führte am Dienstag in der Rickenbacher Straße zu gleich zwei Anzeigen gegen einen 26-jährigen E-Scooter-Fahrer und den Halter des Fahrzeugs.
Die Polizeibeamten stellten bei der Kontrolle Hinweise auf Betäubungsmittelkonsum fest. Aufgrund des Verdachts einer Fahrt unter Drogeneinfluss wurde eine Blutentnahme angeordnet. Sollte die Analyse den Konsum bestätigen, droht dem Fahrer ein Bußgeld von mindestens 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot und Punkte in Flensburg.
Doch damit nicht genug: Während der Überprüfung fiel den Beamten auf, dass das Versicherungskennzeichen des E-Scooters abgelaufen war. Eine gültige Versicherung bestand nicht, was einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz darstellt. Der eigentliche Halter des Fahrzeugs, der sich ebenfalls vor Ort befand, hätte für eine rechtzeitige Verlängerung der Versicherung sorgen müssen.
Sowohl den Fahrer als auch den Halter erwartet nun eine Anzeige. Der Vorfall verdeutlicht, dass auch E-Scooter-Fahrer die gleichen Verkehrsregeln einhalten müssen wie alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Geschrieben von: Bernd Krause
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