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Digitale Gesundheitsanwendungen in der Kritik: Mängel bei Studien und fragwürdige Preisgestaltung – AllgäuHIT
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Panorama

Digitale Gesundheitsanwendungen in der Kritik: Mängel bei Studien und fragwürdige Preisgestaltung

today10. April 2025

Hintergrund
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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), wie Apps zur Raucherentwöhnung oder Schmerztherapie, stehen in der Kritik. Eine Analyse von digiDEM Bayern zeigt: Viele Zulassungsstudien weisen wissenschaftliche Mängel auf, etwa fehlende Kontrollgruppen oder unklare Studienbedingungen. Zudem wird die Preisgestaltung kritisiert – teils werden hunderte Euro für Apps gezahlt, deren Wirksamkeit nicht belegt ist. Ab 2026 sollen strengere Anforderungen durch anwendungsbegleitende Erfolgsmessungen gelten.

Symbolbild: Gesundheit/ Foto: Pixabay

Seit über vier Jahren können Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verschreiben – etwa zur Raucherentwöhnung oder zur Linderung von Rückenschmerzen, Depressionen und Herzbeschwerden. Trotz ihres Potenzials sorgen die „Apps auf Rezept“ zunehmend für Streit zwischen Krankenkassen, Herstellern und medizinischem Fachpersonal. Eine aktuelle Übersichtsarbeit von Forschenden des Digitalen Demenzregisters Bayern (digiDEM Bayern) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg deckt nun gravierende wissenschaftliche Mängel bei der Zulassung vieler DiGA auf – und kritisiert zudem die Preisgestaltung.

Studien mit Schwächen – Wirksamkeit oft unklar
Die Analyse unter Leitung von Dr. Nikolas Dietzel zeigt: Viele Zulassungsstudien entsprechen nicht den wissenschaftlichen Standards. Häufig fehlt eine aktive Kontrollgruppe, die Teilnehmer wissen, ob sie behandelt werden oder nicht (fehlende Verblindung), und es gibt hohe Abbruchraten sowie intransparente oder unveröffentlichte Studienprotokolle. Auch seien viele Teilnehmende überdurchschnittlich digitalaffin – was die Übertragbarkeit auf den Versorgungsalltag erschwert. Die Ergebnisse könnten daher verzerrt sein, so die Autoren.

Kosten auf dem Prüfstand
Kritik gibt es auch an der Preisgestaltung: Für eine dreimonatige Anwendung zahlen Krankenkassen teils zwischen 260 und 570 Euro pro Patient. Diese Preise setzen die Hersteller selbst fest – auch dann, wenn die Wirksamkeit ihrer App noch gar nicht nachgewiesen ist. Erst nach einem Erprobungszeitraum verhandeln die Kassen einen finalen Preis. Studien zum Kosten-Nutzen-Verhältnis der DiGA sind bislang selten und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. „Es stellt sich die Frage, ob die Solidargemeinschaft für unwirksame Anwendungen zahlen sollte“, sagt Co-Autor Prof. Peter Kolominsky-Rabas.

Mehr wissenschaftliche Kontrolle ab 2026
Ab Januar 2026 sollen neue gesetzliche Regelungen für mehr Transparenz sorgen. Mithilfe einer anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung (abEM) sollen künftig Daten zur Nutzung, zur Patientenzufriedenheit und zum Gesundheitszustand erhoben werden – mit direkten Auswirkungen auf die Erstattungspreise.

Fazit: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist notwendig – doch laut den Forschenden müssen DiGA-Hersteller ihre wissenschaftlichen und ethischen Hausaufgaben machen, damit digitale Anwendungen wirklich zur Verbesserung der Patientenversorgung beitragen können.

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Geschrieben von: Niklas Bitzenauer

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