AD
play_arrow

keyboard_arrow_right

Listeners:

Top listeners:

skip_previous skip_next
00:00 00:00
playlist_play chevron_left
volume_up
  • play_arrow

    AllgäuHIT

  • cover play_arrow

    AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

Aktuelles

Der Freisstaat Bayern verliert weiteren Streit um Markenrechte an Neuschwanstein

today16. Oktober 2024 23

Hintergrund
share close
AD

Der Freistaat Bayern hat einen weiteren Rechtsstreit um die Markenrechte für das weltberühmte Schloss Neuschwanstein verloren. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am Mittwoch entschieden, dass der Bundesverband „Souvenir Geschenke Ehrenpreise“ die Marke „Neuschwanstein“ weiterhin nutzen darf. Diese Eintragung war 2019 beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) erfolgt.

Schloss Neuschwanstein // Foto: pixabay

Bayern hatte versucht, die Eintragung der Marke für nichtig erklären zu lassen, konnte jedoch vor Gericht nicht ausreichend belegen, dass es ältere Rechte an der Geschäftsbezeichnung „Neuschwanstein“ hat, insbesondere im Zusammenhang mit dem Betrieb von Museen. In der Urteilsbegründung wiesen die Richter darauf hin, dass es nicht erkennbar sei, dass der Freistaat die Marke nach deutschem Recht erworben habe.

Der Streit um die Markenrechte an Neuschwanstein ist nicht neu. Bereits 2018 hatte der EuGH Bayern in einem anderen Verfahren die Rechte an der Marke zugesprochen, was dem Freistaat erlaubte, Lizenzgebühren für bestimmte Souvenirs wie Porzellantassen zu erheben. Die Eintragung des EUIPO im Jahr 2019, die auch für Schmuck, Haushaltswaren und Kleidung gilt, stellte jedoch eine Wende dar.

Zusätzlich hat Bayern in einem weiteren Fall vor dem Oberlandesgericht München verloren. Der Freistaat versuchte, das „Explorer Hotel Neuschwanstein“ in Nesselwang zur Änderung seines Namens zu zwingen, da er eine Verwechslungsgefahr befürchtete. Das Gericht sah jedoch keine Gefahr der Irreführung für die Hotelgäste und entschied, dass der Freistaat nicht in seinen Rechten verletzt werde.

Das Urteil des EuGH stellt somit einen weiteren Rückschlag für Bayern im andauernden Kampf um die Markenrechte an dem ikonischen Schloss dar, das vor allem bei ausländischen Touristen als Souvenir sehr beliebt ist.

AD

Geschrieben von: Bernd Krause

Rate it
AD
AD
AD
AD
0%