Bayern: Schuhgeschäfte dürfen nach Urteil öffnen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München hat mit Beschluss vom 31. März 2021 entschieden, dass Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 12. BayIfSMV gehören und damit auch in Gebieten mit einer 7- Tages-Inzidenz von über 100 öffnen dürfen. […]