Zelt in Tussenhausen vorläufig nicht belegbar
Ein vom Landratsamt Unterallgäu errichtetes Thermozelt zur Unterbringung von Flüchtlingen in Tussenhausen kann vorübergehend nicht belegt werden. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz und gab der Gemeinde Tussenhausen recht. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht die Position des Landratsamts in erster Instanz bestätigt und die Klage der Gemeinde abgewiesen. Die […]