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Bei einer Kontrolle im Zug zwischen Zürich und München hat die Bundespolizei am Sonntag einen ausreisepflichtigen tunesischen Staatsangehörigen festgestellt. Der 21-Jährige war aus der Schweiz kommend nach Deutschland eingereist, konnte jedoch weder einen Reisepass noch einen gültigen Aufenthaltstitel vorzeigen.

Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten mehrere Fahndungsausschreibungen fest. Unter anderem wurde nach dem Mann wegen verschiedener Ermittlungen, darunter der Verdacht auf gefährliche Körperverletzung, Diebstahl und einen Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz, gesucht. Zudem lag wegen unerlaubten Aufenthalts ein Haftbefehl vor.
Die Bundespolizei stellte fest, dass der Asylantrag des Mannes bereits Ende 2022 rechtskräftig abgelehnt worden war und er seitdem ausreisepflichtig ist. Eine Abschiebung war bislang gescheitert, da sein Aufenthaltsort unbekannt war.
Der 21-Jährige wurde wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise angezeigt, einem Richter am Amtsgericht Kempten vorgeführt und anschließend in eine Abschiebehafteinrichtung gebracht. Dort wartet er nun auf seine Rückführung in sein Heimatland.
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu Ausreise Festnahme Polizei