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Lindau/Füssen – Am Wochenende hat die Bundespolizei bei Kontrollen am Bahnhof Lindau-Insel, am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) und am Grenztunnel Füssen (BAB 7) vier Personen festgenommen. Eine fünfte durfte nach Zahlung einer Geldstrafe weiterreisen.
Am Samstagvormittag (20. September) wurde ein indischer Mann im Bahnhof Lindau-Insel von einem Jugendlichen beim Warten auf einen Zug angesprochen und nach Geld gefragt. Als der 24-Jährige verneinte, bedrohte der Jugendliche ihn, indem er ihm sagte, dass er eine Waffe mit sich führe und ihn ausrauben würde. Als der Inder weggehen wollte, blockierte der Jugendliche seinen Weg. Die herbeigerufenen Bundespolizisten konnten den Jugendlichen nach kurzer Verfolgung festnehmen. Der 14-jährige Österreicher wurde an Ort und Stelle durchsucht. Es wurden keinerlei Waffen bei ihm gefunden.
Ermittlungen ergaben, dass er bereits wegen anderer Straftaten sowohl als Betroffener als auch als Beschuldiger bekannt war. Da er keinen Kontakt mehr zu seiner Familie hat, übergaben ihn die Beamten an den zuständigen Betreuer des Jugendamtes.
Am frühen Sonntagmorgen (21. September) kontrollierten Bundespolizisten zwei rumänische Staatsangehörige am Bahnhof Lindau-Insel. Bei der Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem stellten die Beamten bei dem 22- und 20-Jährigen eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Tübingen wegen besonders schwerem Fall des Diebstahls und zusätzlich bei dem 20-jährigen eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Offenburg wegen schwerem Bandendiebstahl fest. Zum Nachteil für den 20-jährigen Rumänen wurde ein im Fahndungssystem ausgeschriebenes iPhone 16 Pro Max in seiner Tasche aufgefunden.
Wegen Verdacht des besonders schweren Falls des Diebstahls übergaben die Bundespolizisten die beiden Beschuldigten zuständigkeitshalber an die Grenzpolizeiinspektion Lindau.
Kurz darauf kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einen Österreicher, der als Beifahrer eines in Österreich zugelassenen Fahrzeuges einreisen wollte. Eine Überprüfung des 30-Jährigen förderte einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ravensburg zutage. Darin wurde der Österreicher bereits seit über drei Jahren wegen besonders schwerem Fall einer Straftat in Verbindung mit Betäubungsmitteln gesucht. Der Österreicher konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von knapp 600 Euro begleichen und schließlich weiterreisen.
Anders erging es einem Polen, der von den Beamten als Beifahrer eines in Österreich zugelassenen Fahrzeuges in der Nacht auf Sonntag am Grenzübergang Füssen (BAB7) kontrolliert wurde. Bei ihm schlug der Fahndungscomputer wieder Alarm. Gegen den 29-Jährigen lag seit eineinhalb Jahren ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stralsund wegen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Die geforderte Geldstrafe von rund 1.300 Euro konnte der Verurteilte jedoch nicht begleichen. Zur Verbüßung seiner fas zweieinhalb Monate langen Haftstrafe lieferten die Bundespolizisten den Mann schließlich in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.
Geschrieben von: Redaktion
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