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Der bayerische Landtagsabgeordnete Joachim Konrad aus dem Allgäu begrüßt die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz als wichtigen Schutz für die Alpwirtschaft im Allgäu. In steilen Gebirgsregionen stoßen Zäune und Schutzhunde an ihre Grenzen. Künftig können Wölfe rechtssicher entnommen werden, wenn Nutztiere trotz Schutzmaßnahmen gerissen werden oder Herdenschutz nicht möglich ist.

Die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz sorgt für Rechtssicherheit in der Alpwirtschaft. MdL Joachim Konrad bezeichnet die Regelung als „logische und überfällige Konsequenz“, da herkömmliche Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Schutzhunde in den steilen und schwer zugänglichen Alpengebieten oft nicht ausreichen.
Mit der neuen Regelung können Wölfe in Regionen mit hoher Wolfsdichte rechtssicher entnommen werden, wenn sie trotz Schutzmaßnahmen Nutztiere reißen oder Herdenschutz praktisch nicht möglich ist. Das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium hatten Anfang November ein umfassendes Maßnahmenpaket verabschiedet, das auch ein regionales Bestandsmanagement ermöglicht.
Konrad betont die Bedeutung der Alpwirtschaft: Sie sei nicht nur ein Wirtschaftsfaktor, sondern auch Kulturerbe, Landschaftspflege und Garant für Artenvielfalt. Die neue Wolfsregelung soll die Weidetierhaltung langfristig sichern und die Kulturlandschaften in den Alpen erhalten.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Allgäu Alpwirtschaft bayern Bundesjagdgesetz Schutz Wolf