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Die 7-Tage-Inzidenz wird voraussichtlich am Samstag, 12. Juni, den dritten Tag in Folge über 50 liegen. Sollte dies so sein, greifen ab dem übernächsten Tag (Montag, 14. Juni) automatisch die Regelungen aus der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für diesen Inzidenzbereich.
Es dürfen sich dann beispielsweise 10 Personen aus nur noch drei Haushalten treffen und in vielen Bereichen wird es inzidenzabhängig wieder eine Testpflicht geben.
Für die Schulen und die Kindertagesstätten hat das Landratsamt Lindau in Absprache mit der Regierung von Schwaben jedoch bis 21. Juni eine Sonderregelung getroffen: In der Woche vom 14. bis 18. Juni wird entgegen der Regelung an den Schulen Präsenzunterricht stattfinden und in den Kindertagesstätten können uneingeschränkt Betreuungsangebote umgesetzt werden.
Normalerweise hätte bei einem Inzidenzwert über 50 beispielsweise bei Nichteinhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Metern an den Schulen wieder Wechselunterricht stattfinden müssen. Da aber ab 21. Juni an den Schulen und Kindertagesstätten ein Inzidenzwert von 100 maßgeblich ist, werden für die Woche vom 14. bis 18. Juni die Verschärfungen hier ausgesetzt. Die Testpflicht an den Schulen bleibt natürlich uneingeschränkt bestehen.
Es gab zwar in dieser Woche Infektionsfälle an einigen Schulen im Landkreis, doch waren dies Einzelfälle, die frühzeitig isoliert werden konnten. Somit gibt es quasi kaum ein Ausbruchsgeschehen an den Schulen. „Die Ermittlungen im Contact Tracing gehen gut voran und das Infektionsgeschehen ist nicht diffus oder unkontrollierbar. Damit spricht aus infektionsschutzrechtlicher Sicht nichts dagegen, den Präsenzunterricht in den Schulen fortzuführen und für Einrichtungen der Kindesbetreuung den uneingeschränkten Betrieb zu ermöglichen“, so Landrat Elmar Stegmann. Außerdem wird laut 13. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nur eine Woche später, der maßgebliche Inzidenzwert auf 100 angehoben.
„Wir wollen den Schulen und Kindertageseinrichtungen eine Planungssicherheit und so viel Konstanz wie möglich geben“, erklärt Stegmann. „Jetzt für nur eine Woche wieder in den Wechselunterricht zu gehen, ist nicht nur nicht darstellbar sondern unverhältnismäßig.“ Dem zugestimmt hat die Regierung von Schwaben, die laut Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bei Ausnahmeregelungen ihre Zustimmung erteilen muss.
Geschrieben von: Redaktion