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Polizei

Unerlaubt zum Standesamt: Polizei verhaftet Busreisenden an A96

today16. Dezember 2022 13

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Am Donnerstag, 15. Dezember, hat die Bundespolizei einen pakistanischen Staatsbürger in Zurückschiebungshaft eingeliefert. Der Migrant war am Vortag mit einem Fernreisebus über den Grenzübergang Hörbranz unerlaubt eingereist. Seine mitreisende Frau hatte ihm dazu Beihilfe geleistet. Die Beamten stießen außerdem auf eine Fahndungsnotierung sowie ein gefälschtes Dokument.

Eine Streife der Lindauer Bundepolizei kontrollierte am Mittwochmorgen auf dem Rastplatz Humbrechts an der A96 die Insassen eines Fernreisebusses mit dem Routing Rom-Frankfurt am Main. Ein pakistanischer Reisender legte den Beamten seinen Reisepass sowie seine italienische Asylverfahrenskarte vor. Dieses Dokument berechtigt jedoch nicht zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland.

Mit dem 30-Jährigen reiste seine 38-jährige deutsche Frau, welche im Landkreis Kaiserslautern wohnhaft ist. Der Aussage des Mannes zufolge war das Paar aber lediglich nach arabischem Recht verheiratet. Der Pakistaner gab an, dass er mit seiner Partnerin zum Standesamt reisen wollte, um die notwendigen Dokumente für ihre Hochzeit zu besorgen.

Die Beamten stellten bei der anschließenden Fahndungsüberprüfung fest, dass der Migrant bereits seit Ende März 2022 vom Ausländeramt Kusel zur Festnahme ausgeschrieben war. Gegen den 30-Jährigen lag eine vollziehbare Abschiebungsanordnung nach Frankreich, dem für das Asylverfahren des Mannes zuständigen Staat, vor. Eine Abschiebung aus Deutschland war jedoch bisher gescheitert, da der Mann unbekannt verzogen war. Die Bundespolizisten ermittelten, dass der Pakistaner bereits in Griechenland, Italien, Frankreich und Deutschland Asylanträge gestellt hatte.

Bei der anschließenden Durchsuchung des Busreisenden fanden die Polizisten außerdem noch einen polnischen Führerschein auf, welchen sie als Fälschung entlarvten und sicherstellten.

Die Beamten zeigten den pakistanischen Staatsangehörigen wegen Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen sowie unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes an.

Die Bundespolizisten fanden auch heraus, dass die Partnerin des Beschuldigten die Reise organisiert hatte. Die Frau muss sich nun wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise und zum unerlaubten Aufenthalt verantworten. Sie konnte später die Weiterreise antreten.

Die Beamten führten den pakistanischen Migranten am Donnerstagnachmittag beim Amtsgericht Lindau dem Richter vor und lieferten ihn anschließend in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt ein.

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Written by: Redaktion

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