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Am späten Abend des 30. November unterzogen Beamte der Grenzpolizei am Bahnhof Lindau einen 28-jährigen syrischen Staatsangehörigen einer Fahndungskontrolle. Dabei händigte er den Polizeibeamten einen österreichischen Fremdenpass aus. Dieser wurde ihm bereits 2017 nach Anerkennung als Flüchtling im Nachbarstaat ausgestellt.
Aufgrund von Unstimmigkeiten und der Durchsuchung seiner Person fanden die Beamten einen weiteren niederländischen Aufenthaltstitel, der ebenfalls auf seine Person ausgestellt war. Mittels einer Fahndungsabfrage im Schengener Informationssystem stellten die Beamten weiterhin fest, dass dieser durch eine niederländische Behörde ausgeschrieben ist, da dieser Aufenthaltstitel für ungültig erklärt wurde. Ersten Ermittlungen zufolge wurde dieser bereits Anfang dieses Jahres durch die Niederlande ausgestellt, weil der Betroffene auch in den Niederlanden um Asyl nachsuchte. Die Folge des Ersuchens der Niederlande war die Sicherstellung des Aufenthaltstitels.
Auf weitere Nachfrage händigte er außerdem eine deutsche Aufenthaltsgestattung aus. Diese wurde ihm im Mai dieses Jahres vom Bundesamt für Flüchtlinge ausgehändigt, da er auch in Deutschland zeitgleich ein Asylverfahren in Gang setzte. Da der Syrer äußerte, aus Deutschland fortzuziehen, stellten die Beamten ebenfalls die deutsche Aufenthaltsgestattung sicher. Des Weiteren musste er erklären, dass er auf ein weiteres Asylverfahren in Deutschland verzichtet.
Da aufgrund des mehrfachen Asylersuchens in verschiedenen Ländern der EU der Verdacht eines Sozialleistungsbetrugs im Raum steht, erfolgen diesbezüglich weitere Ermittlungen durch die Grenzpolizei Lindau.
Nach erfolgter Sachbearbeitung beließen die Beamten dem Syrer von drei ausgehändigten Dokumenten lediglich den österreichischen Fremdenpass. Danach konnte er seine Reise fortsetzen.
Written by: Redaktion