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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Am Montagmittag hat ein Polizeibeamter der Polizeiinspektion Lindau eine Radfahrerin auf der Kemptener Straße dabei beobachtet, wie sie mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fuhr. Der Beamte forderte die Frau auf, abzusteigen und ihr Fahrrad zu schieben. Doch anstatt der Aufforderung nachzukommen, fuhr die Radfahrerin mit den Worten "Ja ja" an dem Beamten vorbei.
Daraufhin hielt der Beamte die Frau an und sprach sie auf ihr Verhalten an. Die Frau verweigerte ihm daraufhin die Angabe ihrer Personalien. Erst nach langem Zögern gab sie angebliche Personalien an, die bei einer Überprüfung allerdings als falsch entlarvt wurden. Erst dann nannte die Frau ihren richtigen Namen.
Die Radfahrerin erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen falscher Namensangabe. Zudem erhielt sie eine Verwarnung wegen des Fahrens auf dem Gehweg.
Das Fahren auf dem Gehweg ist laut Straßenverkehrsordnung in Deutschland verboten, es sei denn, es gibt ausdrücklich eine entsprechende Beschilderung. Verstöße gegen diese Regelung können mit Bußgeldern geahndet werden.
Geschrieben von: Redaktion