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Polizei

Lindauer Grenzpolizei nimmt jugendlichen Straftäter fest

today31. März 2022 18

Hintergrund
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Am Mittwochabend, 30. März, hat die Bundespolizei in Lindau einen Haftbefehl gegen einen gesuchten Jugendlichen vollstreckt. Der ausweislose 17-Jährige hatte zahlreiche Straftaten begangen und war bereits seit langem untergetaucht .

Lindauer Bundespolizisten kontrollierten den Jugendlichen in der Nacht auf Mittwoch am Bahnhof Lindau-Insel. Der junge Mann führte weder Gepäck noch Reisedokumente bei sich. Zudem gestaltete sich die Kommunikation mit dem marokkanischen Staatsangehörigen aufgrund der Sprachbarriere schwierig. Doch die Beamten konnten durch die Überprüfung der Fingerabdrücke nicht nur die Identität des Migranten, sondern auch zwei Fahndungsausschreibungen feststellen.

Gegen den 17-Jährigen lag ein Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichtes Frankfurt am Main vor. Demnach war der Gesuchte im März 2021 wegen Diebstahls und versuchten Diebstahls, zumeist in Tateinheit mit Sachbeschädigung, zu einer neunmonatigen Einheitsjugendstrafe verurteilt worden, deren Vollstreckung für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Da der Verurteilte gegen die gerichtlichen Auflagen und Weisungen verstoßen hatte und sein Aufenthalt nicht zu ermitteln war, hatte das Amtsgericht im Juni 2021 einen Haftbefehl erlassen.

Außerdem suchte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Erschleichens von Leistungen nach dem Marokkaner.

Laut Recherchen der Bundespolizisten war der Jugendliche im Oktober 2020 erstmals nach Deutschland eingereist und von der Ausländerbehörde in Frankfurt am Main registriert worden. Bereits zwei Tage später war der Migrant, der keinen Aufenthaltsstatus im Bundesgebiet besitzt, unbekannt verzogen. Aufgrund dessen zeigten die Beamten den 17-Jährigen wegen unerlaubten Aufenthaltes an.

Die Bundespolizisten führten den Verhafteten schließlich beim Amtsgericht Lindau vor und lieferten ihn anschließend in die Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth ein.

Die Beamten informierten zudem zuständigkeitshalber die Landespolizei sowie die Ausländerbehörde über den Sachverhalt. 

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Geschrieben von: Redaktion

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