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Am Dienstagabend hat die Bundespolizei einen russischen Staatsbürger in Zurückschiebungshaft eingeliefert. Der Mann, der am Vortag unerlaubt mit dem Fernreisebus eingereist war, musste zwischenzeitlich mit Herzschmerzen ins Krankenhaus gebracht werden. Die Beamten hatten bei dem Ausweislosen zahlreiche polizeirelevante Dinge gefunden.
Eine Streife der Lindauer Bundespolizei kontrollierte am Montagnachmittag einen russischen Staatsangehörigen nach der Einreise über den Grenzübergang Ziegelhaus. Der 48-jährige Fernbusreisende, der angeblich auf dem Weg von Italien nach Polen war, konnte den Fahndern jedoch keinerlei einreise- und aufenthaltslegitimierende Dokumente vorweisen.
Die Beamten fanden bei der anschließenden Durchsuchung mehrere nicht auf den Russen ausgestellte spanische, französische und italienische Papiere, von denen bereits vier zur Sachfahndung ausgeschrieben waren. Zudem führte der Busreisende ein niederländisches sowie ein spanisches Dokument bei sich, an denen offensichtlich händisch Veränderungen vorgenommen worden waren. Außerdem stellten die Polizisten ein verbotenes, als Taschenlampe getarntes Elektroimpulsgerät sowie einen Dolch mit einer 16 Zentimeter langen, beidseitig geschliffenen Klinge fest. Eine glaubhafte Erklärung zu diesen Feststellungen blieb der Russe den Beamten jedoch schuldig.
Die Bundespolizisten recherchierten, dass der Osteuropäer in den vergangenen Jahren in verschiedenen europäischen Ländern insgesamt sieben Asylanträge gestellt hatte. In seiner Vernehmung gab der Mann an, auf dem Weg nach Polen zu sein, wo er erneut ein Schutzersuchen vorbringen wollte. Bereits zu Beginn der Befragung klagte der Beschuldigte plötzlich über Herzschmerzen, woraufhin er unter Polizeibegleitung mit einem Notarztwagen ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Kurz darauf konnte der vermeintliche Herzpatient jedoch mit einer Bescheinigung über seinen guten Allgemeinzustand aus der ärztlichen Obhut entlassen werden.
Die Bundespolizisten zeigten den Mann wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, unerlaubter Einreise, unerlaubten Aufenthaltes, Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen sowie Unterschlagung an und lieferten ihn nach der Richtervorführung in Zurückschiebungshaft in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt ein. Der Beschuldigte erhielt zudem ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland.
Nach ersten Ermittlungen ist Italien für das Asylverfahren des Russen zuständig.
Geschrieben von: Redaktion