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Am Sonntag hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz an der A96 einen libyschen Busreisenden aufgegriffen. Der Migrant hatte sich bereits zuvor länger unerlaubt in Deutschland aufgehalten. Doch das war nicht das erste Vergehen des Mannes.
Lindauer Bundespolizisten kontrollierten am frühen Morgen die Insassen eines Fernbusses mit dem Routing Turin-Nürnberg. Unter den Reisenden befand sich ein 37-jähriger Libyer, der sich mit seinem gültigen libyschen Reisepass und italienischen Aufenthaltstitel auswies.
Mit diesen Dokumenten wäre es dem Ausländer erlaubt, 90 Tage für touristische Zwecke nach Deutschland zu reisen. Die Bundespolizisten fanden jedoch heraus, dass der Mann bereits seit März 2022 mit Wohnsitz in Berlin gemeldet ist.
Nach Ablehnung seines Asylantragsverfahrens im Jahr 2018 hatte sich der Migrant langfristig und wiederkehrend in Deutschland aufgehalten und wollte nun für mindestens drei Monate wieder nach Berlin reisen. Der 37-Jährige gab an, bei einem Freund zu wohnen, von dem er auch Geld für seine Unterstützungsleistungen erhalte. Aufgrund der Aufenthaltsdauer und der bezahlten Beschäftigung lag kein touristischer Aufenthaltszweck vor.
Die Bundespolizisten stellten außerdem bei der Fahndungsüberprüfung fest, dass gegen den Libyer ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz vorlag. Der Gesuchte war bereits im Juli 2020 vom Amtsgericht Zittau wegen unerlaubten Aufenthaltes zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von fast 500 Euro verurteilt worden. Der Mann konnte nun den geforderten Betrag zahlen und somit eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Weiterhin fanden die Polizisten bei der Durchsuchung des Mannes noch etwa zwei Gramm Haschisch und einen sogenannten Grinder auf.
Die Bundespolizisten zeigten den Libyer wegen versuchter unerlaubter Einreise sowie unerlaubten Aufenthaltes und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz an. Die Beamten informierten die für den Migranten zuständige Ausländerbehörde über den Sachverhalt und wiesen den 37-Jährigen später nach Österreich zurück.
Die Bearbeitung des Betäubungsmitteldeliktes wird im Nachhinein an den zuständigen Zoll übergeben.
Written by: Redaktion