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Landkreis Lindau: Diese Regelungen gelten ab 14. Juni

today14. Juni 2021 19

Hintergrund
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Ab dem 14. Juni gelten für den Landkreis Lindau wieder die verschärften Regelungen für Regionen mit Inzidenzien zwischen 50 und 100:

  • Schulen und Kindergärten: Ausnahme: Präsenzunterricht und Normalbetrieb weiter möglich. 
  • Kontaktbeschränkungen: Bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 sind Treffen von 10 Personen aus maximal drei Haushalten erlaubt.Geimpfte und Genesene zählen nicht dazu.
  • Geplante öffentliche und private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Beerdigungen oder Vereinssitzungen: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen im Außenbereich 50, im Innenbereich 25 Personen zusammen kommen. Nicht Geimpfte oder Genesene benötigen einen negativen Coronatest. 
  • Gastronomie: Die Innengastronomie wird geöffnet, Sperrstunde innen und außen ist um 24 Uhr. Ein negativer Test ist weiter erforderlich, ebenso bleiben die Regelungen zur Maskenpflicht bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben indoor geschlossen.
  • Hotellerie, Beherbergung: Zimmer können an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen. In Regionen zwischen 50 und 100 bleibt es bei der bisherigen Regelung: alle 48 Stunden ein negativer Corona-Test.
  • Freizeiteinrichtungen wie Solarien, Bäder, Thermen oder Spielhallen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. In Gebieten mit Inzidenzen zwischen 50 und 100 ist ein negativer Corona-Test nötig. Clubs, Diskotheken und Bordelle bleiben geschlossen.
  • Kulturelle Veranstaltungen und wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse und Tagungen: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 brauchen die Besucher einen negativen Corona-Test. 
  • Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind mit negativem Test innen und außen ohne feste Personengrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des Raumes. Auch außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze möglich.
  • Sport: Alle Sportarten ohne feste Gruppenbegrenzung sind erlaubt, allerdings nur mit negativem Corona-Test. Die Teilnehmerzahl richtet sich nach der Größe der Sportanlage. Bei fester Bestuhlung gelten die Zuschauerzahlen wie bei kulturellen Veranstaltungen.
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Geschrieben von: Redaktion

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