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Rathaus

Kontaktnachverfolgung im Bodenseekreis nur bedingt möglich

today14. Januar 2022

Hintergrund
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Die 7-Tage-Inzidenz hat sich im Landkreis Lindau innerhalb einer Woche mehr als verdoppelt und zwar von 331,4 am 07.01.2022 auf aktuell 748,0. Tendenz weiter steigend. Bei jeder zweiten Infektion wurde die Omikron-Variante nachgewiesen. Das Gesundheitsamt kann auf Grund der hohen Zahlen derzeit keine genaue Kontaktnachverfolgung garantieren.

Die 7-Tage-Inzidenz hat sich innerhalb einer Woche mehr als verdoppelt Von den 614 Fällen, die seit  vergangenen Freitag an das Gesundheitsamt des Landkreises gemeldet wurden, ist bei jeder zweiten Infektion die hoch ansteckende Omikron-Variante nachgewiesen. Da eine Sequenzierung zur Bestimmung der Variante bei postiven PCR-Testergebnissen weitere ein bis zwei Tage benötigt, stehen noch Nachweise aus. Außerdem kann bei geringer Virenlast keine Sequenzierung durchgeführt werden. Wie das Landratsamt mitteilt ist es daher sehr wahrscheinlich, dass noch mehr Fälle auf die Omikron-Variante zurückzuführen sind. Die Delta-Variante, die über viele Monate das Infektionsgeschehen beherrscht hat, spielt mit etwa 30 nachgewiesenen Fällen in dieser Woche nur noch eine sehr untergeordnete Rolle. Insgesamt gibt es aktuell viele milde und asymptomatische Verläufe, daher ist das Risiko, das Virus unwissentlich weiterzutragen, besonders hoch.  

Cluster sind in dem Infektionsgeschehen nicht zu erkennen, betroffen sind Menschen aus dem gesamten Landkreisgebiet und verstärkt erfolgen die Infektionen im familiären Umfeld. In dieser Woche ist eine weitere Person an der Erkrankung verstorben und aktuell müssen acht Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung stationär behandelt werden, davon zwei intensivmedizinisch.  

Eingeschränkte Kontaktpersonennachverfolgung und längere Bearbeitungszeiten:

Aufgrund der hohen Fallzahlen kann das Gesundheitsamt aktuell keine umfangreiche Kontaktpersonennachverfolung mehr durchführen. Bei einem positiven PCR-Testergebnis erfolgt die Kontaktpersonennachverfolgung nur noch bei Haushaltsangehörigen oder Personen mit Kontakt zu gefährdeten Menschen. Bereits Mitte November hatte die Bayerische Staatsregierung entschieden, dass aufgrund der hohen Arbeitsbelastung in den Gesundheitsämtern nur noch oben genannte Personengruppen kontaktiert werden sollen. Wann immer möglich wurde die Kontaktnachverfolgung im Bodenseekreis jedoch noch weitergeführt.

Aktuell können auch Anfragen an das Gesundheitsamt nur noch priorisiert beantwortet werden und es kommt insgesamt zu längeren Bearbeitungszeiten. 

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Geschrieben von: Redaktion

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