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Polizei

Großschleusung im Bus: Bundespolizei Lindau greift Migranten auf

today3. Januar 2023 15

Hintergrund
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Die Bundespolizei hat am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) vierzehn syrische und zwei bangladeschische Busreisende ohne die erforderlichen Reisedokumente in einem Fernreisebus aus Italien aufgegriffen. Wie sich im Laufe der Bearbeitung herausstellte, war der Busfahrer den Migranten bei der unerlaubten Einreise behilflich. 

Lindauer Bundespolizisten kontrollierten in den frühen Morgenstunden die Insassen eines Fernreisebusses mit dem Routing Turin-Nürnberg. Dabei stellten die Polizisten zwei bangladeschische Staatsangehörige fest, die zwar über italienische Dokumente verfügten, welche jedoch nicht die Einreise nach Deutschland legitimierten.

Die Beamten nahmen außerdem vierzehn syrische Reisende, fünf Männer, vier Frauen, vier kleine Kinder sowie einen Jugendlichen, in Gewahrsam. Die Migranten verfügten entweder nur über unzureichende syrische Reisedokumente oder waren gänzlich ausweislos. Im Laufe der späteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass die syrischen Migranten einem der beiden italienischen Busfahrer 60 Euro pro Person, ausgenommen der drei Kinder, gezahlt hatten, um trotz der unzureichenden Dokumente nach Deutschland befördert zu werden. Die Beamten ermittelten außerdem, dass, entgegen der anfänglichen Behauptung des Busfahrers, die Syrer nicht über gültige Tickets verfügten.

Bei den beiden Bangladeschern ergab sich hingegen kein Verdacht, dass es sich um mutmaßliche Geschleuste handelte.

Alle 16 Migranten erhielten Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise. Die Bundespolizisten wiesen sie später nach Österreich zurück.

Nachdem der Verdacht der Schleusung aufkam, nahm eine Streife des Bundespolizeireviers Weilheim in der Nacht auf den 27. Dezember die Fernbusfahrer am Zentralen Omnibusbahnhof in München in Empfang und vernahm sie.

Der 42-jährige Fahrer muss sich nun wegen versuchten Einschleusens von Ausländern verantworten. Der Mann konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß entlassen werden. Sein 28-jährige Kollege wird in diesem Verfahren zunächst als Zeuge geführt.

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Geschrieben von: Redaktion

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